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Monika Grütters
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Frage von Dr. Christoph K. •

Frage an Monika Grütters von Dr. Christoph K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Prof. Grütters.

Vielen Dank für Ihre eindeutige Antwort. Sofern "lebende Wesen" ohne ausufernde Bürokratie im Rahmen von Sammlungen weiterhin Freude an und Lehre durch "unbelebte Gegenstände" haben können, harre ich der Dinge die da kommen.

Mehrfach habe ich gelesen, daß die Verantwortlichen offen für konstruktive Vorschläge seien. Vielleicht finden sich in dem überarbeiteten, autorisierten Entwurf später auch Regelungen zum Ankauf von Kulturgütern zu marktgerechten Preisen, sofern diese als "national bedeutend" eingestuft werden? Dies in Kombination mit der ausreichenden Ausstattung von Forschungs- und Bildungsinstitutionen an Geldmitteln und Fachpersonal wäre doch viel hilfreicher als die Horrormeldungen der unautorisiert veröffentlichten Fassung? Bitte argumentieren Sie an dieser Stelle nicht mit finanziellen Notwendigkeiten. Dies ist auch hier nur wieder eine Frage der Prioritäten.

Das Folgende hat möglicherweise nichts mit dem geplanten Gesetz zu tun. Ich persönlich würde es auch wünschenswert finden, wenn der Zugang zu Material öffentlicher Sammlungen für die allgemeine Lehre erleichtert würde. Ein stärkerer und erleichterter fachlicher Austausch zwischen Laien (Sammler) und Akademikern hätte meines Erachtens einen ungemeinen Vorteil für die Forschung.

Der Schutz und die Erforschung von Kulturgut geht die Gesellschaft als Ganzes an, daher brauchen einen übergreifenden Dialog. Nur dann erhalten wir einen tragfähigen Entwurf, der von allen Beteiligten als sinnvoll und machbar akzeptiert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Kyritsis

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Sehr geehrter Herr Dr. Kyritsis,

vielen Dank für Ihre Reaktion. Ein verbesserter fachlicher Austausch ist mit Sicherheit erstrebenswert, wäre aber, wie von Ihnen bereits vermutet, im Rahmen der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes deplatziert. Zum einen fehlt es hier am unmittelbaren inhaltlichen Bezug, und zum anderen läge gerade im Hinblick auf universitäre Strukturen und deren Ausstattung die Regelungsverantwortung vor allem bei den Bundesländern, denen das Grundgesetz die hauptsächliche Zuständigkeit im Bildungsbereich eingeräumt hat.

Ihre Bitte, nicht mit finanziellen Notwendigkeiten zu argumentieren, ist verständlich, jedoch erlaube ich mir den Einwand, dass gerade die öffentlichen Haushalte letztlich Ausdruck politischer Prioritätensetzung sind. Auch der Kulturhaushalt wird nicht im luftleeren Raum verhandelt, sondern vielmehr müssen sämtliche Vorhaben und Aufgaben stets auch gegenüber den legitimen Interessen und Ansprüchen anderer Ressorts gerechtfertigt werden. Ich versichere Ihnen, dass ich mich für die Anliegen der KünstlerInnen, der Kreativen und aller im Kulturbereich tätigen Menschen entschieden einsetze. Ich denke, dass dies auch die Entwicklung des Kulturhaushaltes zeigt, der glücklicherweise in den letzten Jahren konstante Zuwächse verzeichnen konnte. Für zusätzliche Mittel zu werben, die letztlich das Parlament als Haushaltsgesetzgeber genehmigen muss, ist jedoch stets aufs Neue eine echte Herausforderung. Dabei freue ich mich über jede Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Monika Grütters

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