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Frage von Sönke S. •

Frage an Monika Grütters von Sönke S. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Grütters,

am 8. Oktober 2015 fand ein Gespräch Ihres Amtleiters Dr. Winands mit Vertretern der Paläontologie im Hinblick auf das geplante Kulturgutschutzgesetz statt. Es wurden zahlreiche Praxisprobleme des Gesetzesentwurfs vom 14.09.2015 deutlich, sowohl für die professionelle Paläontologie als auch für Hobby-Paläontologen und den Handel. Dies mag daran liegen, dass im Vorfeld versäumt wurde, Vertreter zu Beratungen hinzuziehen. Das Gespräch machte deutlich, dass Klärungs- und Änderungsbedarf besteht.

Die Fossiliensammler (VFMG und Steinkern.de) überreichten Dr. Winands dieses Schreiben:
http://www.steinkern.de/ablage/2015/Kritik_KSG_Steinkern-VFMG.pdf

Meine Fragen an Sie lauten:

1) Was ist unter dem Begriff "von paläontologischem Wert" i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 9 des Gesetzes zu verstehen? Ist hiermit jedes Fossil gemeint? Sind Fossilien nicht als Naturgüter von Kulturgütern abzugrenzen?

2) Fallen Mineralien und Meteoriten unter den Begriff der beweglichen Sachen von "wissenschaftlichem Wert" i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 9?

3) Verlangt § 30 des Gesetzesentwurfs für jedes Kulturgut einen Legalitätsnachweis bei Einfuhr oder nur für nationales Kulturgut?
(Wir haben Ihren Amtsleiter so verstanden, dass nur nationales Kulturgut gemeint sei - was uns beruhigte. Dies ergibt sich jedoch nicht aus dem derzeitigen Entwurfstext, was uns wiederum beunruhigt, denn eine an die Einfuhr von einfachem Kulturgut [ab 0 Euro Wert] geknüpfte Beweislastumkehr wäre für die Paläontologie katastrophal.)

4) An die Ausfuhr von Kulturgut aus Deutschland knüpfen sich angemessene Wertgrenzen (§ 24). Warum wird demgegenüber bei der Einfuhr bei 0 Euro Wert angeknüpft und zudem die Illegalität der Einfuhr widerleglich vermutet?

5) Ergibt sich aus Europarecht über Art. 9 der EU-Richtlinie 2014 60 hinaus zwingender Regelungsbedarf in Bezug auf die Paläontologie für den deutschen Gesetzgeber?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Sönke Simonsen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Simonsen,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11.10.2015. Der Entwurf des Kulturgutschutzgesetzes befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Zu diesem Zeitpunkt ist es Verbänden, Vereinen und weiteren interessierten Akteuren möglich, Stellungnahmen zum vorliegenden Gesetzentwurf in die Beratungen einzubringen. Mit Ihrer Teilnahme am Gespräch sowie dem in der Frage verlinkten Schreiben haben Sie davon bereits Gebrauch gemacht und stehen auch weiterhin in Kontakt mit den verantwortlichen Stellen. Ich bitte Sie freundlich um Verständnis, dass ich vor diesem Hintergrund die Eröffnung eines doppelten Kommunikationsweges über abgeordnetenwatch.de nicht für sinnvoll halte.

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Grütters

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