Frage von Michael K. • 29.07.2023
Antwort von Michael Roth SPD • 31.07.2023
Ausnahmen oder Umgehungen der EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus, wie von Ihnen vorgeschlagen, kann und wird es nicht geben.
Ausnahmen oder Umgehungen der EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus, wie von Ihnen vorgeschlagen, kann und wird es nicht geben.
Kinder müssen vor sex. Missbrauch geschützt, Opferrechte gestärkt und Missbrauchstaten aufgeklärt werden, so dass neues Vertrauen in die Kirche wachsen kann.
Der ukrainische Verteidigungskampf und die westliche militärische Unterstützung stehen mit beiden Füßen auf dem Boden des Völkerrechts.
Ich kann keine Umgehung des Verbots von Streumunition durch die Bundesregierung erkennen.
Meine rote Linie ist und bleibt das Völkerrecht.
Der Einsatz von Streumunition wird von vielen Staaten völkerrechtlich geächtet, aber eben nicht von allen - darunter auch die USA, Russland und die Ukraine.