US-Regierung handelt souverän etc., mag ja sein, aber der Punkt, den ich kritisiere, ist Ihr Verständnis für die Entscheidung der USA in der aktuellen Situation. Sie ächten den Einsatz offenbar nicht?
Ihre Haltung zum Streumunitionseisatz ist doppelmoralisch, wie ich finde!
Sehr geehrter Herr S.,
besten Dank für Ihre Nachfrage zur Einordnung des Einsatzes von Streumunition, zu der ich abermals Stellung nehme.
Sie hatten in Ihrer ersten Frage vom 11.07.2023 auf die völkerrechtliche Bewertung angespielt und die Lieferung von Streumunition durch die USA an die Ukraine mit einem "Völkerrechtsbruch" gleichgesetzt. Ich habe in meiner Antwort deutlich gemacht, dass dies differenziert zu betrachten ist, je nachdem ob ein Staat Vertragspartei des Oslo-Übereinkommens ist oder nicht - was bei der den USA und der Ukraine nicht der Fall ist. Es gibt juristisch also einen deutlichen Unterschied zwischen der UN-Charta, die auch die USA, Russland und die Ukraine völkerrechtlich bindet, und dem Oslo-Übereinkommen.
Meine rote Linie ist und bleibt das Völkerrecht. Nun spielen Sie in Ihrer Nachfrage auf die moralisch-ethische Bewertung des Einsatzes von Streumunition an. Ich bin seit fast 25 Jahren Bundestagsabgeordneter und weiß daher nur zu gut: Manchmal macht man sich schuldig, wenn man etwas tut. Man kann sich aber ebenso schuldig machen, wenn man nichts tut. US-Präsident Biden hat in seiner Begründung selbst auf die schwierige Abwägung zwischen der militärischen Notwendigkeit und dem Schutz der Zivilbevölkerung verwiesen. Ich nehme zur Kenntnis, dass die ukrainische Regierung zugesichert hat, Streumunition nicht gegen die Zivilbevölkerung, sondern ausschließlich gegen militärische Ziele einzusetzen.
Auch ich hätte mir gewünscht, dass der Einsatz von Streumunition militärisch nicht notwendig geworden wäre. Deshalb werbe ich ja auch dafür, dass die westlichen Verbündeten die Ukraine noch stärker als bisher mit ausreichend Nachschub an Munition unterstützen, damit der Einsatz von Streumunition auf ein Minimum begrenzt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth