(...) Dies darf jedoch nicht unter Aufgabe seiner Bürgerrechte geschehen. Das geltende Stufenmodell wurde gerade deshalb gewählt, weil zwischen den Grundrechten der Abgeordneten und dem berechtigten öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten abzuwägen war. (...)
(...) Ich sehe die Problematik, die entsteht, wenn zwei gleichwichtige Grundrechte aufeinanderstoßen. (...) Hierbei muss auch die Frage geklärt werden, wer bis zu welcher Grenze über das Wohl eines Kindes entscheiden darf. (...)
Sehr geehrte Frau Martens,
gerne helfe ich Ihnen weiter. Man hätte für diese Frage allerdings nicht ein öffentliches Portal nutzen müssen, zumal meine Kontaktmöglichkeiten auf meiner Homepage bzw. Facebook stehen.
(...) Zu Ihren Fragen: Die finanziellen Dimensionen, mit denen sich Finnland an der Eurostabilisierung beteiligt, sind andere als die deutschen. Sie lassen sich also auch relativ einfach mit einem Pfand gegenrechnen. Vertraglich hat jedoch jeder der Eurostaaten den Anspruch, seine Hilfszahlungen mit einem Pfand zu hinterlegen. (...)
(...) Das Immunitätsrecht bildet zwar ein Strafverfolgungshindernis, es schließt solche Verfahren und Maßnahmen aber nicht aus. Festzuhalten ist, dass es in Deutschland keinen Fall von Abgeordnetenbestechung gab, der nicht strafrechtlich hätte geahndet werden können, weil eine gesetzliche Regelung hierfür fehlte. Deshalb widerspreche ich auch Ihrer inakzeptablen Behauptung, Abgeordnete benötigten für sich die Korruption als Privileg. (...)
Sehr geehrte Frau Stoll,