Frage an Michael Grosse-Brömer von Thorben N. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,
mit entsetzen muss ich lesen, dass die Koalition die Kosten für den Anschluß von Offshore-Windparks den privaten Verbrauchern aufbürden will. Meine Frage ist, wie sie zu dieser ungerechten Verteilung stehen und wie sie in dieser Frage abstimmen wollen.
Aus meiner Sicht muss eine private Firma die für die Netze zuständig ist, diese auch voll finanzieren. Wenn es ihr nicht möglich ist, muss entweder eine andere Firma, die es kann dieses übernehmen oder der Staat. Aber Tenet kann sich nicht nur die "Rosinen" rauspicken (Netzentgelte) und die schlechten Punkte auf Staat und Verbraucher abschieben, mit Verweis, dass sie ansonsten das Geschäft ganz einstellen müssen. Dann sollen sie das tun oder alternativ werden Offshore-Windparks nur angefangen zu bauen, wenn die Netzanbindung auch gesichert ist.
Außerdem erschließt sich mir nicht, warum die Industrie (mit Verweis auf internationale Wettbewerbsfähigkeit) immer wieder ausgenommen werden. Einen Teil der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben haben auch die Firmen zu leisten und nicht immer nur der Verbraucher, der sich nicht wehren kann.
Ich bin auf Ihre Antwort zu Ihrer Meinung und zum Abstimmungsverhalten gespannt.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
T. Nehrdich
Sehr geehrter Herr Nehrdich,
Bei der aktuell diskutierten Problematik geht es nicht um die Kosten für den Bau und Anschluss der Netze sowie deren Unterhaltung. Diese Kosten tragen weiterhin die jeweiligen Netzgesellschaften.
Bei dem vom Bundestag verabschiedeten „Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften“ geht es allein um eine Beschränkung der Haftungssumme für den Fall eines Netzausfalls. Diese Entschädigungen kann ein Netzbetreiber betriebswirtschaftlich oft nicht alleine leisten. TenneT z.B. hat einen Marktwert von rund einer Milliarde Euro, muss aktuell allerdings Investitionen allein für den Bau des Offshore-Netzes von rund sechs Milliarden Euro vorfinanzieren. Eine unbeschränkte alleinige Haftung würde das Unternehmen wahrscheinlich nicht verkraften. Von diesem Risiko würden zudem dringend benötigte Investoren abgeschreckt und der Netzausbau würde nicht fortschreiten.
Das Gesetz sieht zudem vor, Schadensfälle und Maßnahmen zur Schadensminderung zu dokumentieren und im Internet zu veröffentlichen. Auch die Kosten und die daraus resultierende Umlage werden transparent gemacht. Zudem ist vorgesehen, dass die Regelungen nach drei Jahren evaluiert und wenn notwendig angepasst werden. Zudem werden die Kosten für den Verbraucher auf 0,25 Cent pro KWh gedeckelt.
Es war uns allen klar, und Sie schreiben dies ja auch, dass die Energiewende eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Wir alle wussten auch, dass die Energiewende teuer werden würde. Und zu der Energiewende gehört auch der Bau neuer Netze. Dies betrifft besonders die Netze zum Anschluss der Offshore-Windparks. Würden wir mit den Planungen für einen Windpark warten, bis die Netze wirklich gebaut sind, wie Sie vorschlagen, hätten wir bei der Energiewende Jahre verloren. Jahre, die wir uns wirtschaftspolitisch nicht leisten können. Auch der Wechsel eines Netzbetreibers, sobald dieser nicht in der Lage ist, den Netzausbau wie geplant umzusetzen, würde Verunsicherung schaffen und uns in der Zeitschiene wieder zurückwerfen. Schon in diesem Jahr haben wir 407 GWh aufgrund fehlender Netze verloren. Das hätte gereicht, um 116 Tsd. Haushalte ein Jahr lang mit Strom zu versorgen.
Mit freundlichem Gruß
Michael Grosse-Brömer, MdB