(...) In keinem Land der Welt besteht ein generelles Verbot von Tabak. Trotz der mit dem Rauchen verbundenen erheblichen gesundheitlichen Gefahren würde dies das Selbstbestimmungsrecht erwachsener Bürger in äußerst bedenklicher Weise einschränken. (...)
(...) Der weitaus größte Teil der Verfahren gegen Cannabiskonsumenten wird entsprechend dieser Vorschrift eingestellt, wenn die genannten Voraussetzungen zutreffen. (...)
(...) Vor einem Selbstanbau von Cannabis zur Selbsttherapie kann ich nur warnen. Wer Cannabis selbst anbaut, setzt sich dem Risiko einer Strafverfolgung aus. (...)
(...) Ich werde mich dafür einsetzen, die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken voranzubringen. (...)
(...) Die deutsche Sucht- und Drogenpolitik kann meines Erachtens nicht allgemein als Verbotspolitik bezeichnet werden. Es geht vorrangig um Prävention und Hilfe zum Ausstieg. (...)
(...) Wenn Cannabis-Arzneimittel bei schwersten Erkrankungen für einzelne Patienten zu einer deutlichen Linderung der Beschwerden führen, sollte die medizinische Anwendung geprüft werden. Dies heißt vor allem, wirkungsvolle und qualitätsgesicherte Arzneimittel für die Patienten verfügbar zu machen, die nicht die unerwünschte Rauschwirkung hervorrufen. (...)