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Mechthild Dyckmans
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Frage von Oliver B. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Oliver B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr verehrte Frau Dyckmans,

wie ich vom drogenpolitischen Sprecher der Grünen Dr. Harald Trepe (MdB) soeben erfahren habe, werden Sie die neue Bundesdrogenbeauftragte. Dazu möchte ich Ihnen zunächst einmal herzlich gratulieren.

Als Mitbegründer des 1992 gegründeten Vereines Hanf als Nutzpflanze fördern e. V. (H.A.N.F.e.V.) befasse ich mich schon lange intensiv mit der Cannabispolitik.

Daher stellt sich für mich die Frage, ob Sie die Prohibitionspolitik ihrer Vorgängerin Sabine Bätzing (SPD) weiter betreiben wollen oder ob Sie diesbezüglich eine liberalere Politik einschlagen werden?

Insbesondere interessieren mich dabei 2 unterschiedliche Aspekte:
1. Der medizinische Aspekt der Hanfpflanze. Wird es in naher Zukunft – ähnlich wie in Kalifornien – Möglichkeiten für kranke Menschen geben, unkompliziert legales medizinisches Cannabis zu bekommen?

2. Der Aspekt der Nutzpflanze Hanf. Wird es in naher Zukunft Möglichkeiten geben das Biomassen-Potential bzw. das Bio-Diesel-Potential von THC-reichen Hanfpflanzen zu erforschen?

Dazu möchte ich auf eine Schweizer Studie der Erlenbacher Firma Green Trade Detering & Paterson aus dem Jahr 1999 verweisen, wonach 1 Hektar Raps ca. 22.000 km Auto-Fahrleistung , 1 Hektar EU-zertifizierter THC-armer Hanf (unter 0,3 % THC) ca. 10.000 bis 20.000 km Auto-Fahrleistung und THC-reicher Hanf ca. 60.000 bis 110.000 km Auto-Fahrleistung bringen.

Bislang scheiterten in Deutschland Forschungsversuche mit THC-reichen Pflanzen am Betäubungsmittel-Gesetzes. Wird sich dieses unter Ihrer Führung ändern?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Becker

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Becker,

vielen Dank für Ihre Fragen und Ihre Gratulation zu meiner Ernennung zur Drogenbeauftragten der Bundesregierung.

Zu Ihrer ersten Frage möchte ich anmerken, dass schwerkranke Menschen bereits jetzt beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Umgang mit Cannabisprodukten stellen können.

Wenn Cannabis-Arzneimittel bei schwersten Erkrankungen für einzelne Patienten zu einer deutlichen Linderung der Beschwerden führen, sollte die medizinische Anwendung geprüft werden. Dies heißt vor allem, wirkungsvolle und qualitätsgesicherte Arzneimittel für die Patienten verfügbar zu machen, die nicht die unerwünschte Rauschwirkung hervorrufen. Hier sind aber noch weitere Studien zur Wirksamkeit von Cannabis bzw. dem Wirkstoff THC notwendig.

Für wirtschaftliche Fragen fühle ich mich eigentlich weniger zuständig. Ein gewerbsmäßiger Anbau von THC-reichen Cannabissorten kommt wegen der hohen Missbrauchsgefahr von Cannabis zu Rauschzwecken nicht in Betracht. Die bestehenden Regelungen für den Anbau von Nutzhanf erlauben die wirtschaftliche Nutzung von Hanf ohne dieses Risiko.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans