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Mechthild Dyckmans
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Frage von Matthias M. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Matthias M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dyckmans

Ich gratuliere Ihnen zu Ihrer äusserst verantwortungsvollen Aufgabe als Drogenbeauftragte.

In einer Rede von Ihnen kann ich folgendes nachlesen:"Das Verhalten von jugendlichen Kriminellen wird sich nicht ändern, solange sie davon ausgehen können, dass sie nicht geschnappt werden und damit nicht verurteilt werden, dass sie sich also der Strafe entziehen können."

Speziell in der Hanffrage ist dieses Problem akut, die Konsumenten werden kaum dingbar gemacht. Wie möchten Sie gegen all die hunderttausend kriminellen jugendlichen Cannabisraucher vorgehen?

Freundliche Grüsse
Matthias Meier

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Meier,

herzlichen Dank für Ihre Gratulation zu meiner neuen Aufgabe als Drogenbeauftragte der Bundesregierung.

Ihre Anfrage habe ich mit Interesse gelesen. Sie fragen, wie ich mir den künftigen Umgang mit "kriminellen jugendlichen Cannabiskonsumenten" vorstelle.

In der von Ihnen als "Hanffrage" bezeichneten Problematik jugendlichen Cannabiskonsums geht es mir nicht um eine Verschärfung der bestehenden rechtlichen Regelungen. Der Besitz, der Anbau und das Inverkehrbringen von Cannabis ist gemäß § 29 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) grunsätzlich strafbar. Nach § 31 a Abs. 1 Satz 1 BtMG kann die Staatsanwaltschaft ohne Zustimmung des Gerichts von der Verfolgung eines Vergehens nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 absehen, wenn

- die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre,
- kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und
- der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge
- anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.

Der weitaus größte Teil der Verfahren gegen Cannabiskonsumenten wird entsprechend dieser Vorschrift eingestellt, wenn die genannten Voraussetzungen zutreffen.

In diesem Zusammenhang finde ich es wichtig, dass bundesweit die Rechtspraxis der Einstellung von Verfahren noch mehr vereinheitlicht wird.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans