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Mechthild Dyckmans
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Frage von Christian G. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Christian G. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Mechthild Dyckmans,

ich bin selbst Schmerzpatient und nutze Cannabis/Cannabinoide zu Medizinischen Zwecken.

Sollte es nicht eine Umstufung der Cannabinoide in Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG geben? Damit Patienten leichter und effektiver geholfen werden kann?

Sollte es parallel nicht Möglichkeiten geben wo sich "alle" Patienten "legal" Ihre natürlichen oder synthetischen Cannabinoide beziehen können?

Eine Bitte habe ich an Sie, tun Sie mir den Gefallen und schweifen Sie in Ihren Antworten nicht von der Grundfrage ab. Vielen Dank im Vorraus dafür.

Mit freundlichem Gruß,
Christian Gruß

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gruß,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.

Ich werde mich dafür einsetzen, die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken voranzubringen.

Dies bedeutet in der Schmerztherapie vor allem, wirkungsvolle und qualitätsgesicherte Arzneimittel für die Patienten verfügbar zu machen, welche nicht die unerwünschte Rauschwirkung hervorrufen.

Derzeit sind bereits die synthetischen Cannabinoide Dronabinol und Nabilon in der Anlage III des BtMG enthalten, können also auf ärztliche Verschreibung legal erworben werden. Da diese nicht von allen Patienten vertragen werden, ist es sicher sinnvoll, nach verträglicheren, nicht rauscherzeugenden Arzneimitteln zu suchen, die nach dem für Arzneimitteln üblichen Zulassungsverfahren zugelassen und in die Anlage III des BtMG aufgenommen werden können. Dies ist im Interesse der Patienten, da nur so die Zusammensetzung, die Qualität und die Wirksamkeit der Arzneimittel sichergestellt werden können. Jeder Schmerzpatienten hat außerdem die Möglichkeit, beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel einen Antrag auf eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie zu stellen.

Eine Umstufung von Cannabis von Anhang I in Anhang III des BtMG kommt meines Erachtens nicht in Betracht, da die Gesundheitsrisiken durch nicht qualitätsgesicherte Produkte, unsachgemäßen Gebrauch und ungeeignete Versuche der Selbsttherapie zu hoch sind.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans