Frage an Mechthild Dyckmans von Axel J. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
meinen Glückwunsch zu Ihrer Ernennung im Amt der Bundesdrogenbeauftragten. Ich wünsche Ihnen und dem nicht unerheblichen Anteil aus legal oder illegalen Substanzmittelgebrauchern in der deutschen Bevölkerung, dass Ihnen vergleichsweise bessere Möglichkeiten und Maßnahmen zur Ausgestaltung von Drogenpolitik beschieden sein mögen als Ihrem/n Vorgänger/innen.
Ich würde gern zwei Fragen des Themenkomplexes "Cannabis als Medizin" an Sie zu richten:
1. Das für schwer und chronisch Kranke in Ausnahmefällen über Apotheken zu beziehende
Import-Cannabis wird derzeit in Apotheken durchschnittlich mit doppelt bis dreifach so hohen - bislang nicht erststattungsfähigen - Kosten abgegeben wie auf dem Schwarzmarkt. Patienten des Selbsthilfenetzwerks Cannabis als Medizin (SCM) berichten von Grammpreisen zwischen 15 und 22 € . Cannabis im Selbstanbau kostet bei geringen Investitionslosten laut Fachpublikationen in Magazinen wie Hanfjournal, Hanfblatt oder Grow! lediglich 50 Cent pro Gramm. Wenn sich nunmehr ein chronischer Schmerzpatient, deutlich über 50, aktuell arbeitslos, seit 7 Jahren in der Antrags-Warteschleife auf Bescheidung seines Antrags auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 BtMG - aber auch in ständiger ärztlicher Behandlung befindlich
der wirtschaftlichen Not und seinem desolaten Gesundheitszustand gehorchend Cannabis selbst anbaut...ist dies aus Ihrer Sicht ein strafverfolgungswürdiger krimineller Akt oder eher eine rechtfertigende Notwehrmaßnahme zur zeitgleich erforderlichen Durchsetzung und Geltendmachung von § 2 GG ?
2. Die Antragssachbearbeitung beim BfArM ist trotz Verdoppelung des Personals derzeit noch nicht in der Lage Anträge innerhalb der vorgegebenen Frist von 3 Monaten zu bescheiden. Krebspatienten, die Cannabis gegen die NW einer Chemotherapie einzunehmen wünschen, scheitern an der unzumutbar langen Bearbeitungsdauer. Was können Sie in Ihrer Position dagegen unternehmen?
Mit freundlichem Gruß
Axel Junker
Sehr geehrter Herr Junker,
vielen Dank für Ihre Fragen und Ihre Glückwünsche zu meiner Ernennung.
Vor einem Selbstanbau von Cannabis zur Selbsttherapie kann ich nur warnen. Wer Cannabis selbst anbaut, setzt sich dem Risiko einer Strafverfolgung aus. Über die Eröffnung oder Einstellung eines Verfahrens zu entscheiden, ist im Einzelfall eine Angelegenheit der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Wenn Cannabis-Arzneimittel bei schwersten Erkrankungen für einzelne Patienten zu einer deutlichen Linderung der Beschwerden führen, sollte die medizinische Anwendung geprüft werden. Dies heißt vor allem, wirkungsvolle und qualitätsgesicherte Arzneimittel für die Patienten verfügbar zu machen, die nicht die unerwünschte Rauschwirkung hervorrufen. Hier sind aber noch weitere Studien zur Wirksamkeit von Cannabis bzw. dem Wirkstoff THC notwendig.
Das BfArM bezieht in seine Antragsprüfung neben den Voraussetzungen des BtMG auch die medizinische Aspekte im konkreten Einzelfall ein und bittet im Bedarfsfall um differenzierte ärztliche Auskünfte. Eine sorgfältige Prüfung der Anträge kann daher durchaus etwas Zeit beanspruchen. Ich bin aber sicher, dass das BfArM die vorliegenden Anträge schnellstmöglich bearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans