(...) Dass einige psychoaktive Substanzen dem BetäubungsmittelgBetäubungsmittelgesetz und andere nicht, hat in erster Linie historische und gesellschaftliche Gründe. So sind Alkohol und Tabak in unserer Kultur akzeptiert, Cannabis nicht. (...)
(...) Das vom Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) entwickelte Antragsverfahren trägt dazu bei, dass nur schwer erkrankte Patienten, denen keine andere wirksame Therapie zur Verfügung steht, Cannabis im Rahmen einer Therapie verwenden dürfen, und es stellt sicher, dass Patienten, Ärzte und Apotheker sicher sein können, bei der medizinischen Verwendung von Cannabis entsprechend den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes zu handeln. Die wissenschaftliche Diskussion, ob und in welchen Therapiebereichen Cannabis einen objektiven Vorteil gegenüber bestehenden Therapieverfahren bietet, und die Diskussion um Dosierungsleitlinien ist noch nicht abgeschlossen. So lange hierzu keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse vorliegen, sehe ich keinen Bedarf für eine Veränderung. (...)
(...) Ich gehe davon aus, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen so schnell wie möglich über eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Cannabis als Medizin entscheidet. (...)
(...) Vor einem Selbstanbau von Cannabis kann ich nur warnen. Zum einen ist dieser strafbar (im übrigen auch die Werbung dafür), zum anderen ist selbstangebautes Cannabis wegen des unterschiedlichen THC-Gehalts schwer zu dosieren und kann erhebliche Nebenwirkungen hervorrufen. (...)
(...) Zum Thema Cannabis ist erwiesen, dass die oft behauptete Unbedenklichkeit des Cannabiskonsums nicht den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. Die jetzige Regierung plant keine Freigabe. (...)
(...) Seien Sie versichert, dass meine Mitarbeiter und ich bemüht sind, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeitnah in unsere Stellungnahmen einzubeziehen. Gleiches gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachreferate im Ministerium. (...)