Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort von Mechthild Dyckmans
FDP
• 13.01.2010

(...) Das vom Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) entwickelte Antragsverfahren trägt dazu bei, dass nur schwer erkrankte Patienten, denen keine andere wirksame Therapie zur Verfügung steht, Cannabis im Rahmen einer Therapie verwenden dürfen, und es stellt sicher, dass Patienten, Ärzte und Apotheker sicher sein können, bei der medizinischen Verwendung von Cannabis entsprechend den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes zu handeln. Die wissenschaftliche Diskussion, ob und in welchen Therapiebereichen Cannabis einen objektiven Vorteil gegenüber bestehenden Therapieverfahren bietet, und die Diskussion um Dosierungsleitlinien ist noch nicht abgeschlossen. So lange hierzu keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse vorliegen, sehe ich keinen Bedarf für eine Veränderung. (...)

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