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Frage von Oliver B. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Oliver B. bezüglich Gesundheit

Ihre Antwort vom 21.12.2009 auf meine Frage vom 13.11.2009 ist für mich äußerst unbefriedigend!

Ich habe nach einer UNKOMPLIZIERTEN Vorgehensweise für Cannabis als Medizin gefragt, wie es in Kalifornien der Fall ist. Dort – im Mutterland der Prohibition - geht man seit 1996 einfach zu einem X-beliebigen Hausarzt, lässt sich ein Rezept ausstellen und kann in einem „Cannabis Social Club“ Cannabis mit diesem Rezept legal erwerben. Dass man beim BfArM einen Antrag stellen kann ist mir bekannt. Ebenso, dass es bisher nur ca. 30 Patienten gibt, denen der sehr komplizierte Antrag genehmigt wurde. Nochmals meine Frage: Wird es eine UNKOMPLIZIERTE Regelung in absehbarer Zeit auch in Deutschland geben?

Zudem verweisen Sie – um auf den 2. Teil meiner Frage zu kommen - darauf, dass Sie sich für wirtschaftliche Fragen nicht zuständig fühlen. Dennoch fällt die Frage von FORSCHUNGEN mit THC-reichen Hanfpflanzen in Ihren Zuständigkeitsbereich als Drogenbeauftragte, da eine Anbaugenehmigung dafür erteilt werden muss.

Sie schließen einen gewerbsmäßigen Anbau von THC-reichen Cannabispflanzen aufgrund der hohen Missbrauchsgefahr aus und sagen, wenn ich Sie nicht falsch verstehe, dass die bestehenden Regelungen für den Anbau von Nutzhanf ausreichen. Mit anderen Worten, würden Sie einem Anbau von THC-reichen Pflanzen auch nicht zustimmen, wenn damit eine Mobilität in Form von Bio-Diesel für Fahrzeuge – also 100 % erneuerbarer Energie möglich wäre, so wie es in der von mir angegebenen Studie der Fall ist?

Mir geht es zunächst nur um wissenschaftliche Forschungen. Lehnen Sie diese mit der Begründung der bestehenden ausreichenden Regelung ab und nehmen Sie somit billigend in Kauf, dass realistische Möglichkeiten etwas gegen den Klimawandel zu tun nicht ausgeschöpft werden, nur weil Hanf auch eine berauschende Wirkung hat?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Becker,

Vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

Bei der Genehmigung zur Verwendung eines potenziell suchterzeugenden Rauschmittels wie Cannabis zu medizinischen Zwecken müssen strenge Anforderungen gestellt werden und Anträge sorgfältig geprüft werden. Das vom Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) entwickelte Antragsverfahren trägt dazu bei, dass nur schwer erkrankte Patienten, denen keine andere wirksame Therapie zur Verfügung steht, Cannabis im Rahmen einer Therapie verwenden dürfen, und es stellt sicher, dass Patienten, Ärzte und Apotheker sicher sein können, bei der medizinischen Verwendung von Cannabis entsprechend den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes zu handeln. Die wissenschaftliche Diskussion, ob und in welchen Therapiebereichen Cannabis einen objektiven Vorteil gegenüber bestehenden Therapieverfahren bietet, und die Diskussion um Dosierungsleitlinien ist noch nicht abgeschlossen. So lange hierzu keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse vorliegen, sehe ich keinen Bedarf für eine Veränderung.

Auch für Anträge zur Genehmigung von Forschung mit Cannabispflanzen ist das BfArM zuständig. Dass Cannabis einige Wirkungen zugeschrieben werden, die bisher nicht überzeugend belegt werden konnten, ist nichts ganz Neues. Die Behauptung, dass Autos mit Kraftstoff aus THC-reichem Hanf sechsmal weiter fahren könnten, ist nicht nachvollziehbar. Die von Ihnen als "Beweis" angeführte "Studie" ist öffentlich nicht zugänglich; auch wurde die Firma, von der sie offenbar zu Werbezwecken aufgelegt wurde, bereits im Jahr 1999 aufgegeben. Seitdem hat niemand - außer der Deutschen Hanfpartei - ein derartiges Forschungsinteresse bekundet. Dies spricht ebenfalls nicht dafür, dass man sich von dieser Anwendung ernsthafte Fortschritte verspricht.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans