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Mechthild Dyckmans
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Frage von Martin S. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Martin S. bezüglich Staat und Verwaltung

Werte Frau Dyckmans,

ich würde gerne wissen, wie die Informationsverteilung der Drogenbeauftragten innerhalb der Behörden aussieht. Wie werden neue wissenschaftliche Erkentnisse gewonnen, ausgewertet und anschliessend verteilt?

So ist mir ein in einem Artikel bei RP Online ( http://tinyurl.com/ykwnowe ) zu Cannabis als Medizin aufgefallen, dass dort Herr Spahn von der CDU zitiert wird, dass es keine Studien zu der Wirksamkeit von Cannabis geben würde.

Das entspricht nicht der Wahrheit, und das sollten Herr Spahn als Gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion CDU wissen.

So sagt diese Studie ( http://tinyurl.com/d93wyf ) aus, veröffentlicht von dem Institut des THC-Molekül-Entdeckers Prof. Dr. Mechoulam in Jerusalem, dass es über 17.000 Studien zu Cannabioniden und Endocannabinoiden gibt, davon alleine 15.000 zur natürlichen Pflanzenform.

Die aktuelle Sicht behandelt Historie der Pflanze, Nutzung, die medizinisch nutzbaren Komponenten sowie Biogenese und wo diese Substanzen noch vorkommen. Weiterhin seien Pharmakologische Details der Cannabionide, auch der synthetischen Agonisten und Antagonisten bekannt.

Weiterhin sind Pharmakologie und der therapeutische Nutzen der Endocannabinoide weithin bekannt.

Warum ist das Herrn Spahn nicht bekannt? Ich vermute, dass auch viele andere Abgeordnete nicht über die neuesten Entwicklungen informiert sind. Daher könnten diese uninformierten Abgeordneten nicht im Sinne einer aufgeklärten Gesellschaft regieren.

Gibt es keine Abgeordnetennewsletter aus ihrem Haus?

mit freundlichen Grüßen,
Martin Steldinger

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Steldinger,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Seien Sie versichert, dass meine Mitarbeiter und ich bemüht sind, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeitnah in unsere Stellungnahmen einzubeziehen. Gleiches gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachreferate im Ministerium. Bundestagsabgeordnete können sich jederzeit an meine Geschäftsstelle oder das Bundesministerium direkt wenden und erhalten ebenfalls Auskunft auf der Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Was die Frage von Cannabis-Arzneimitteln betrifft, so soll geprüft werden, inwieweit Cannabis-Arzneimittel bei schwersten Erkrankungen zur medizinischen Anwendung kommen könnten. Die Prüfung zur Zulassung eines Arzneimittels durch das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel erfolgt immer nur im Einzelfall. Die Zulassung erfolgt auf der Basis des Arzneimittelgesetzes, das die Qualität, die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln sicherstellt und damit vor allem dem Schutz der Patienten dient.

Eine Voraussetzung für die Zulassung eines Arzneimittels ist auch, dass seine Wirksamkeit zweifelsfrei feststeht. Dies bedarf beim Antrag auf Zulassung ebenfalls der Prüfung im Einzelfall.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans