
(...) Der Zweck des Betäubungsmittelgesetzes ist nicht Strafe, sondern der Schutz der menschlichen Gesundheit vor den Risiken des Konsums und des sozialen Zusammenlebens vor den schädlichen Wirkungen des Betäubungsmittelskonsums, vor allem der Bekämfung des illegalen Drogenmarktes und der an ihm beteiligten kriminellen Organisationen. Es dient damit auch der Abwehr von Beeinträchtigungen für die wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Grundlagen der Gesellschaft (so das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 9. (...)