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Mechthild Dyckmans
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Frage von Georg W. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Georg W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dyckmans!

In Ihrer Antwort vom 17.03.10 an H. W. zum Thema "Streckmittel in Marihuana" schreiben Sie zum wiederholten Male, dass Sie keine Veranlassung sehen, zu diesem Thema tätig zu werden, da Ihnen "über die wenig konkreten Angaben des Deutschen Hanfverbandes hinaus noch keine weiteren Meldungen vorliegen."

Beim DHV sind mitterweile über 550 ganz konkrete Meldungen über Streckmittelfunde eingegangen, die der Verband auf seine Internetseite dokumentiert und in seiner Pressemitteilung vom 12.01.10. erwähnt.

Meine Fragen dazu:
Warum nehmen Sie diese Meldungen nicht zur Kenntnis?
Wie konkret sollen die Hinweise auf gestrecktes Marihuana noch werden, damit Sie tätig werden?

In den meisten Streckmittel-Meldungen beim DHV berichten die Betroffenen von teilweise drastischen Auswirkungen der Streckmittel bis hin zu Krankenhausaufenthalten und dauerhaften körperlichen Schäden.

Sind Sie vor diesem Hintergrund immer noch der Meinung, dass die gesundheitlichen Schäden, die durch Streckmittel drohen, zu vernachlässigen sind und dass es "unangemessen und angesichts knapper staatlicher Ressourcen wenig verantwortlich wäre, eine flächendeckende Untersuchung" dazu zu initiieren?

Zuletzt verweisen Sie in Ihrer o.g. Antwort auf die Möglichkeit, "Rauschmittelverdachtsproben bei einer Apotheke abzugeben und gegen eine Unkostengebühr von 30-50 Euro qualitativ und anonym beim Zentrallaboratorium deutscher Apotheker (ZLA) in Eschborn untersuchen zu lassen."

In diesem Labor werden Proben aber nur darauf überprüft, ob es sich tatsächlich um eine Droge handelt und wenn ja, um welche. Die Proben werden nach Angaben des Zentrallabors aber keinesfalls auf Streckmittel untersucht. Es gibt keine offizielle Stelle, die eine umfassende Untersuchung auf Streckmittel durchführt. Kein Wunder, dass Ihnen außer vom Hanfverband keine Informationen vorliegen.

Meinen Sie nicht, dass es an der Zeit wäre, der Sache mal systematisch auf den Grund zu gehen?

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Wurth,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Insbesondere der Besitz, Handel und Anbau von Cannabis sind in Deutschland grundsätzlich verboten und strafbewehrt. Bereits insoweit sind jegliche Maßnahmen zur Ermöglichung oder Förderung des Konsums illegaler Cannabisprodukte nicht vertretbar. Hierzu zählt auch die von Ihnen angesprochene Qualitätskontrolle illegaler Cannabisprodukte. Vor den Risiken und Gefahren, die von illegalen Cannabisprodukten ausgehen, bietet der Verzicht auf einen Konsum sicheren Schutz! Dies gilt auch im Hinblick auf eventuelle Verunreinigungen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans