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Mechthild Dyckmans
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Frage von Gabriele G. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Gabriele G. bezüglich Gesundheit

guten Tag Frau Dyckmans

da meine Frage bisher von Ihnen ignoriert wurde und inzwischen weit hinten von niemandem mehr registriert wird, möchte ich sie hiermit nochmals stellen:

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Mai 2005 festgestellt, dass Patienten, die einen Antrag auf Anbau von medizinischem Cannabis stellen, nicht auf eine Alternative verwiesen werden dürfen, die "weder ohne weiteres verfügbar noch für den normalen Bürger erschwinglich ist". Eine abstrakte "Erhältlichkeit" hielt das BVG keineswegs für ausreichend.
Das Urteil zu Ihrer Kenntnis:
http://www.cannabis-med.org/german/BVerwG.pdf

Die Praxis des BfArM, ausschließlich den Import von Cannabis aus Holland zu gehmigen, widerspricht diesem Urteil. Die Grammpreise für diesen Cannabis bewegen sich zwischen 15 und 22 €. Deshalb können ihn sich die meisten Patienten aus finanziellen Gründen nicht leisten.

Wie stehen Sie zum Urteil des BVG und wie wollen Sie eine reale Verfügbarkeit für Patienten sicherstellen?

Gabriele Gebhardt

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Gebhardt,

vielen Dank für Ihre Frage.

Da Cannabinoide in Deutschland nicht als Medikament zugelassen sind, besteht grundsätzlich auch keine Möglichkeit der Krankenkassen, für die Behandlungskosten mit Cannabinoiden aufzukommen.

Wie ich in diesem Forum schon mehrfach erklärt habe, spreche ich mich dafür aus, dass wirksame Arzneimittel auf der Basis von Cannabis für Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen in den Verkehr gebracht werden können, wenn diese als Arzneimittel zugelassen sind. Dazu wird eine Empfehlung des Betäubungsmittel-Sachverständigenrats derzeit geprüft.

Dieser hat auf seiner Sitzung am 3. Mai 2010 eine modifizierte Umstufung von Cannabis bzw. Cannabis-Extrakt in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes empfohlen. Damit könnte im Falle einer rechtlichen Umsetzung erreicht werden, dass in Deutschland Cannabis-Extrakthaltige Fertigarzneimittel hergestellt und auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden könnten. Damit könnte behandelnden Ärzten eine weitere Therapieoption zur Verfügung stehen, deren Kosten von den Krankenkassen übernommen und damit allen Patienten zugänglich wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans