Frage an Mechthild Dyckmans von Raphael G. bezüglich Gesundheit
Ich finde es schön und gut, dass sie Cannabiskonsumten versuchen wollen von ihrer Sucht/abhängigkeit wegzukommen.
Das Problem bei der Sache ist, dass sie die Menschen dazu zwingen wollen. Jeder hat das Recht selbst für sich zu entscheiden, was man will und was nicht. Solang ich mit meinem Konsum niemanden drittes schade, sollte es doch kein Problem geben.
Man darf ja auch Alkohol bis ins Koma saufen obwohl hier der Schaden um einiges tiefer und erheblicher ist. (Wissenschaftlich bewiesen, aber das müsste Ihnen doch eh klar sein)
Ihre Ziele sind grundsätzlich lobenswert. Präventation, Therapie, etc. Aber im Endeffekt ist es keine Möglichkeit sondern der einzige von ihnen gebotene Weg.
Was ist wenn ich garnicht aufhören will? Eine Suchtfreie Republik? Wie soll das funktionieren? Wollen sie TV auch verbieten? Oder Internet? oder Sport? Kann und wird ja alles zur Sucht wenn mans genau betrachtet.
WICHTIGE FRAGE :
Wie wollen sie den Leuten helfen, die gerne Konsumieren, niemanden was tun, nicht im bewusstseinserweiternden Zustand autofahren, nie probleme mit dem Gesetz hatten. Deren einziges Verbrechen es ist eine Pflanze zu konsumieren, was man ja eigentlich nicht als Verbrechen werten kann, weil ja niemand zu schaden kommt. Ohne das man eine Krankheit haben muss, um es vielleicht auf Rezept zu bekommen.
Gerichtsverfahren einstellen bei geringer Menge ist doch keine optimale Lösung? Die Unmengen an Geld die sozusagen dabei aus dem Fenster geworfen werden, könnte viel besser eingesetzt werden.
Eigentlich müsste ihre Meinung ja dieselbe wie beim Tabak Thema sein oder?
Da sagten sie ja
"Trotz der mit dem Rauchen verbundenen erheblichen gesundheitlichen Gefahren würde dies das Selbstbestimmungsrecht erwachsener Bürger in äußerst bedenklicher Weise einschränken."
Was unterscheidet hier Tabak und Cannabis? Jetzt BITTE abgesehen von Illegal und Legal.
Bitte um KONKRETE Antworten, nicht themenverfehlend wie so oft hier ;)
Sehr geehrter Herr Grunz,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.
Wenn ich Ihr Schreiben richtig deute, sehen Sie durch die Unterstellung von Cannabis unter das Betäubungsmittelgesetz die Freiheit des Einzelnen eingeschränkt und sprechen sich indirekt für eine Legalisierung von Cannabis aus. Sie verweisen dazu unter anderem auf Alkohol und Tabak, die Sie Cannabis gleichstellen und fragen, warum Cannabis dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt ist, Tabak hingegen nicht.
Der Zweck des Betäubungsmittelgesetzes ist nicht Strafe, sondern der Schutz der menschlichen Gesundheit vor den Risiken des Konsums und des sozialen Zusammenlebens vor den schädlichen Wirkungen des Betäubungsmittelskonsums, vor allem der Bekämfung des illegalen Drogenmarktes und der an ihm beteiligten kriminellen Organisationen. Es dient damit auch der Abwehr von Beeinträchtigungen für die wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Grundlagen der Gesellschaft (so das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 9. März 1994, BVerfGE 90, 145ff.).
Eine Freigabe der im Betäubungsmittelgesetz genannten Drogen, also auch Cannabis, ist mit diesen Zielen nicht vereinbar. Der Konsum von Betäubungsmitteln ist als bloße Selbstschädigung bzw. Selbstschädigung nicht strafbar. Aber unerlaubter Erwerb und Besitz eröffnen die Möglichkeit einer unkontrollierten Weitergabe an Dritte und gefährden damit fremde Rechtsgüter. Das Betäubungsmittelgesetz stellt zugleich einen Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur internationalen Kontrolle der Suchtstoffe im Rahmen der internationalen Suchtstoffübereinkommen dar.
Wenn der Erwerb oder Besitz geringer Mengen Drogen lediglich dem Eigenverbrauch dient und keine Fremdgefährdung gegeben ist, kann von der Strafverfolgung abgesehen werden. Damit hat der Gesetzgeber einen verfassungskonformen Ausgleich zwischen dem notwendigen Gesundheits- und Rechtsgüterschutz für die Allgemeinheit und den Einschränkungen der persönlichen Handlungsfreiheit gefunden.
Eine Legalisierung von Cannabis ist seitens der Bundesregierung nicht geplant.
Zwischen, Alkohol, Tabak und den dem Betäubungsmittelrecht unterstellten Drogen bestehen wesentliche Unterschiede, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen. Alkohol ist ein Lebens- und Genussmittel, Tabak ein Genussmittel, das sich trotz großer gesundheitlicher Gefahren grundlegend von Betäubungsmitteln unterscheidet.
Dies bedeutet nicht, dass gegen den Missbrauch von Alkohol oder zur Verringerung des Tabakkonsums nichts unternommen wird. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) führt seit vielen Jahren Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen durch, und es werden zahlreiche Beratungs- und Hilfsangebote angeboten.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans