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Mechthild Dyckmans
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Frage von Dirk M. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Dirk M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dyckmans ,

Ich wollte mal von ihnen wissen, warum immer noch keine gültige Studie über die medizinische verwendung von Cannabis vorliegt. Wie lange soll das fehlen dieser Studie noch als Ausrede gelten, Cannabis als Medizin nicht zuzulassen? Soweit mir bekannt ist sind Sie doch genau für sowas zuständig.
Ich hoffen Sie bemühen sich baldmöglichst so eine Studie in Auftrag zu geben. Dann gibt es auch keine sinnloses Diskussionen mehr um die "Gefahr" von Cannabis. Ich schätze Sie wären auch ganz schön überrascht wie vergleichsweiße ungefährlich Cannabis in Wirklichkeit ist. Ich verstehe auch nicht, wie Sie immer die Gefahren des Cannabiskonsums als Argument nehmen und gleichzeitig sagen es gibt darüber noch keine gültigen Studien.

Mfg
Dirk Müller

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wie ich bereits an anderer Stelle in diesem Forum ausgeführt habe, soll geprüft werden, inwieweit Cannabis-Arzneimittel bei schwersten Erkrankungen zur medizinischen Anwendung kommen könnten.

Sie fordern in Ihrem Schreiben von mir eine Studie über die medizinische Verwendung von Cannabis. Dies ist in Deutschland in erster Linie Aufgabe von Forschungsinstituten, Universitäten und Hochschulen und damit der Bundesländer. Zudem werden Wirkungen und Nebenwirkungen der Anwendung von Cannabis bei verschiedenen Krankheitsbildern in einer Vielzahl von Forschungsberichten beschreiben, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Gesundheit stets aufmerksam verfolgt und ausgewertet werden.

Studien zur Wirksamkeit eines konkreten Arzneimittels sind in erster Linie eine Angelegenheit des Herstellers, der ein solches Arzneimittel in den Verkehr bringen möchte und daher die Zulassung beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragt.

Die Zulassung erfolgt dann auf der Basis des Arzneimittelgesetzes, das die Qualität, die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln sicherstellt und damit vor allem dem Schutz der Patienten dient. Ist ein zusätzlicher Nutzen gegenüber bestehenden Arzneimitteln belegt, kann das beantragte Medikament zugelassen werden.

Eine Voraussetzung für die Zulassung eines Arzneimittels ist auch, dass seine Wirksamkeit zweifelsfrei feststeht. Dies bedarf beim Antrag auf Zulassung ebenfalls der Prüfung im Einzelfall.

Ihre Meinung, dass der Gebrauch von Cannabis ungefährlich sei, teile ich aus den in diesem Forum wiederholt dargelegten Gründen nicht. Hierüber liegen hinreichende wissenschaftlich begründete Erkenntnisse vor.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans