(...) Mai 2010 hat der Handelsverband Deutschland (HDE) mit mir eine Vereinbarung geschlossen, durch die der Jugendschutz gestärkt werden soll. Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt für einen flächendeckenden und konsequenten Jugendschutz in Deutschland. Damit wird es Jugendlichen erschwert, illegal an Alkohol zu kommen. (...)
(...) Der Gesetzgeber hat bewusst auf eine Unterstellung des Alkohols und des Tabaks unter das Betäubungsmittelgesetz verzichtet. Ebenso betrachten auch die internationalen Suchtstoffkonventionen, zu deren Einhaltung sich Deutschland verpflichtet hat, Alkohol nicht als Betäubungsmittel. Kein bekanntes Betäubungsmittelgesetz anderer Staaten hat Alkohol zur "Droge" erklärt. (...)
(...) Ich befürworte Anstrengungen, die dazu führen, dass wirksame zugelassene Arzneimittel auf der Basis von Cannabis für Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen in den Verkehr gebracht werden können. Wie bei allen Arzneimitteln kann dies jedoch nur auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) geschehen. Dazu muss ein Arzneimittelhersteller die Zulassung eines solchen Medikaments beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen, das dann den Zulassungsantrag im Einzelfall prüft. (...)
(...) Afghanistan ist weltweit der größte Produzent von Opium. Eine Legalisierung der Drogenproduktion und des -handels, gleich welcher Art, kann nicht Ziel der internationalen Politik und von Entwicklungshilfe sein. (...)
Sehr geehrter Herr Block,
(...) Wegen des Gefährdungspotenzials, der Berichte über Missbrauchsfälle, der wachsenden Internetpräsenz der Droge und des zunehmenden Konsumentenkreises ist eine Unterstellung unter das BtMG geboten. Da Salvia divinorum nicht als Arzneimittel in der Medizin oder in der Homöopathie verwendet wird, kommt eine Einstufung in die Anlage III des BtMG (verschreibungsfähige Betäubungsmittel) nicht in Betracht" (Bundesratsdrucksache 48/08). (...)