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Mechthild Dyckmans
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Frage von Barbara H. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Barbara H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

ich finde es sehr gut, dass Sie wirksamere Kontrollen des Verkaufsverbots von Alkoholika an Jugendliche und Kinder durchsetzen wollen. Was ist diesbezüglich mittlerweile geschehen?

Mit freundlichem Gruß,
Barbara Hauck

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Hauck,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es ist richtig, dass ich es besonders wichtig finde, dass die bestehenden Regelungen zum Jugendschutz strikt eingehalten werden, so dass Kinder und Jugendliche an Alkohol erst gar nicht herankommen. Hier besteht ein Vollzugsproblem. Jugendliche dürfen keine Spirituosen kaufen, und unter 16-Jährige gar keinen Alkohol, also auch kein Bier und kein Wein.

Deshalb freue ich mich, dass der Einzelhandel meiner Empfehlung gefolgt ist und jetzt generell den Ausweis kontrolliert.

Am 19. Mai 2010 hat der Handelsverband Deutschland (HDE) mit mir eine Vereinbarung geschlossen, durch die der Jugendschutz gestärkt werden soll. Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt für einen flächendeckenden und konsequenten Jugendschutz in Deutschland. Damit wird es Jugendlichen erschwert, illegal an Alkohol zu kommen. Das Verkaufspersonal wird bei der Einhaltung des Jugendschutzes unterstützt. Ich bin sicher, dass auch die Kunden dies begrüßen werden, selbst wenn es dann an der Kasse mal etwas länger dauern sollte.

Neu sind die zentralen Maßnahmen der im Zweifelsfall generellen Ausweiskontrolle bei jugendlich aussehenden Alkoholeinkäufern sowie die Überprüfung durch interne Testkäufe mit Volljährigen. Der Aktionsplan zur Stärkung des Jugendschutzes sieht noch weitere Elemente vor, wie z.B. eine verbesserte Ausbildung des Verkaufspersonals, Schulungen sowie Kundeninformationen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird unterstützt durch Kassenwarnsysteme und durch Kontrollen von Verstößen.

Für Ihr Interesse an der Alkoholpolitik der Bundesregierung danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans