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Mechthild Dyckmans
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Frage von Max R. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Max R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dyckmanns,

Ich würde gerne Ihre Stellung zu der 2008 verbotenen, halluzinogenen Droge "Salvia Divinorum" erfahren.
Ihnen ist, wie man aus ihren Antworten schließen kann, die wissenschaftliche Belegung bestimmter Annahmen (zum Beispiel durch Studien) sehr wichtig. Mich würde daher interessieren, in wie weit Sie die Unterstellung von Salvia Divinorum unter das Betäubungsmittelgesetz für gerechtfertigt halten.

Salvia hat ein sehr geringes oder gar nicht vorhandenes Suchtpotenzial ( http://www.en.wikipedia.org/wiki/Salvia_divinorum#Long_term ) und langfristige negative Folgen des Konsums sind trotz mehrerer Studien auch nicht bekannt.
Die Bundesregierung konnte auf die „kleine Anfrage“ der GRÜNEN auch keine einzige Statistik zu den Konsumentenzahlen oder der Gefährlichkeit dieser Pflanze vorweisen.

Auch die Annahme der Gefährlichkeit der Pflanze durch Vergleiche mit anderen Halluzinogenen finde ich bedenklich, da Salvia ein Diterpen ist (im Gegensatz zu anderen Halluzinogenen, die fast ausschließlich Alkaloide sind) und eine sehr kurze Wirkungsdauer besitzt.

Ich sehe hinter dem Verbot von Salvia vor allem ideologische und von
Vorurteilen geprägte Gründe.
Sehen Sie nicht auch die Gefahr, das Konsumenten von diesen Drogen durch immer neue Verbote (letztens zum Beispiel von "Spice") dazu verleitet werden immer neue, exotischere Drogen zu probieren?
Ich denke hierbei zum Beispiel an Engelstrompete oder Stechapfel, die zwar in jedem Garten wachsen (können), aber bei der Einnahme lebensgefährlich sind.

Auch eine umfassende Erforschung von Salvia zu medizinischen Zwecken bleibt durch das Verbot verwehrt, obwohl diese Pflanze ein gewisses Potential hat, zum Beispiel zur Abhängigkeitsbekämpfung von Opiaten ( http://www.alertnet.org/thenews/newsdesk/N24424552.htm ).

Dass diese Droge nicht in die Hände von Jugendlichen und psychisch schwachen Menschen gehört, ist klar, aber sprechen nicht die angesprochenen Fakten für eine Re-Legalisierung ?

Mfg, Max Reimann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Reimann,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mit der 21. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (BtMÄndV) wurde wirksam zum 1. März 2008 Salvia divinorum (Pflanzen und Pflanzenteile) in Anlage 1 des BtMG aufgenommen.

In der offiziellen Begründung dazu heisst es:
"Salvia divinorum EPLING et JÁTIVA (Zauber- oder Aztekensalbei) enthält Inhaltsstoffe vom Typ Neoclerodanditerpene, von denen einige zu den stärksten im Pflanzenreich existenten psychoaktiven Substanzen gehören. Der Konsum solcher biogenen Drogen kann zu schweren Bewusstseinsveränderungen, Psychosen und anderen gesundheitlichen Störungen führen. Wegen des Gefährdungspotenzials, der Berichte über Missbrauchsfälle, der wachsenden Internetpräsenz der Droge und des zunehmenden Konsumentenkreises ist eine Unterstellung unter das BtMG geboten. Da Salvia divinorum nicht als Arzneimittel in der Medizin oder in der Homöopathie verwendet wird, kommt eine Einstufung in die Anlage III des BtMG (verschreibungsfähige Betäubungsmittel) nicht in Betracht" (Bundesratsdrucksache 48/08).

Es liegen derzeit keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die eine Änderung dieser Einstufung nahelegen würden.

mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans