Frage an Mechthild Dyckmans von Björn K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmanns,
nachdem leider meine letzte Frage / Aussage nicht veröffentlicht wurde (aber Ihnen hoffentlich weitergeleitet wurde), versuche ich es mit einer anderen Frage.
Wie kann es sein das die Heroinsucht in Form von "Fixerstuben" und Spritzenausgaben auch noch gefördert wird und es beim Thema Cannabis bzw. "weiche" Drogen keinen Fortschritt gibt?
Im medizinschem Bereich wurde sogar diamorphin (Heroin) verschreibungsfähig aber warum dürfen dann schwerst kranke Menschen nicht mit Cannabis versorgt werden? Ich erkenne leider keine zusammenhänge in dieser Politik und würde mich freuen wenn Sie mir den Unterschied erklären könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Kahn
Sehr geehrter Herr Kahn,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich befürworte Anstrengungen, die dazu führen, dass wirksame zugelassene Arzneimittel auf der Basis von Cannabis für Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen in den Verkehr gebracht werden können. Wie bei allen Arzneimitteln kann dies jedoch nur auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) geschehen. Dazu muss ein Arzneimittelhersteller die Zulassung eines solchen Medikaments beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen, das dann den Zulassungsantrag im Einzelfall prüft. Dadurch werden die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels sichergestellt.
Dies ist aufgrund klinischer Prüfungen für die Cannabis-Wirkstoffe Nabilon und Dronabinol erfolgt, für die im Ausland zugelassene Arzneimittel verfügbar sind. Bei Diamorphin wurde die Wirksamkeit der Behandlung bei Schwerstabhängigen, für die es keine Behandlungsalternative gibt, in umfangreichen Studien nachgewiesen. Daher konnte Diamorphin als Behandlungsmöglichkeit für diese Patienten zugelassen werden.
Bei natürlichen Gemischen (z.B. Cannabis-Extrakt, Cannabis-Blüten) hingegen sind diese Voraussetzungen bisher nicht erfüllt. Hier sind weder der Wirkstoffgehalt noch Art und Umfang schädlicher Beimengungen bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans