Frage an Mechthild Dyckmans von Lars M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
11 ganz simple Frage!
Warum ist eine Droge, die wissentlich tödlich wirken kann legal?(Alkohol)
Warum ist eine Droge, die chemisch gesehen nicht einmal die Möglichkeit dazu hat illegal?(Canabis)
Warum wird die Legalisierung mit Argumenten blockiert, die fern jeglicher Realität und Gerechtigkeitsempfinden sind?
Warum merkt da oben Niemand, dass wir Konsumenten hier unten darunter erheblich leiden! Wir tun keinem was, wir sind genau so Menschen wie jeder Andere auch!
Warum zahlt der Staat die ganzen Alkoholfolgen und nicht der Konsument?
Warum sehen Sie tatenlos zu, wie unschuldige Menschen aufgrund der aktuellen Rechtslage kriminalisiert werden?
Warum sind Anästhetika, Psychopharmaka, Substitutionsmittel, Alkohol
legal?
Warum sprechen Sie von nicht erwünschter Nebenwirkungen, wenn Sie von der Grundwirkung des Canabis sprechen?
Warum mag eigentlich niemand den Geschmack von puren Schnäpsen, Spirituosen, Brantweinen? Da gehts doch rein um die betäubende Wirkung!
Warum fragt sich eigentlich ausnahmslos jeder, wer sich den Schwachsinn der Illegalisierung einfallen lassen hat?
Leider reicht der Platz für die Auflistung der wirtschaftlichen, gesundheitlichen und gesellschaftlichen Schäden die durch Alkohol verursacht nicht aus. Noch weniger reicht der Platz für die Vorteile die durch die Legalisierung in Form Steuereinnahmen, Einnahmen aus Entlastung der Gerichte, Einnahmen aus zusätzlichem Gesamtkonsum von Gütern der durch Wegfall des Schwarzmarkts definitiv entstehen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Malsbender
Sehr geehrter Herr Malsbender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.
Zwischen Tabak, Alkohol und den dem Betäubungsmittelrecht unterstellten Drogen wie Cannabis bestehen wesentliche Unterschiede, die eine Ungleichbehandlung erfordern. Alkohol ist ein in der Gesellschaft akzeptiertes Genussmittel, das sich grundsätzlich von den Betäubungsmitteln unterscheidet, die in den Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz aufgeführt sind. Der Gesetzgeber hat bewusst auf eine Unterstellung des Alkohols und des Tabaks unter das Betäubungsmittelgesetz verzichtet. Ebenso betrachten auch die internationalen Suchtstoffkonventionen, zu deren Einhaltung sich Deutschland verpflichtet hat, Alkohol nicht als Betäubungsmittel. Kein bekanntes Betäubungsmittelgesetz anderer Staaten hat Alkohol zur "Droge" erklärt.
Die unterschiedliche Einstufung von Alkohol und Drogen wurde schon häufig kritisiert. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich in seiner bekannten "Haschisch- Entscheidung" vom 9. März 1994 (Az.: BVerfG, 2 BvL 43/92) mit dieser Frage befasst und ist zu dem Ergebnis bekommen, dass die unterschiedliche Behandlung nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt:
"So ist zwar anerkannt, daß der Mißbrauch von Alkohol Gefahren sowohl für den Einzelnen wie auch die Gemeinschaft mit sich bringt, die denen des Konsums von Cannabisprodukten gleichkommen oder sie sogar übertreffen. Gleichwohl ist zu beachten, daß Alkohol eine Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten hat, denen auf Seiten der rauscherzeugenden Bestandteile und Produkte der Cannabispflanze nichts Vergleichbares gegenübersteht. Alkoholhaltige Substanzen dienen als Lebens- und Genußmittel; in Form von Wein werden sie auch im religiösen Kult verwandt. In allen Fällen dominiert eine Verwendung des Alkohols, die nicht zu Rauschzuständen führt; seine berauschende Wirkung ist allgemein bekannt und wird durch soziale Kontrolle überwiegend vermieden. Demgegenüber steht beim Konsum von Cannabisprodukten typischerweise die Erzielung einer berauschenden Wirkung im Vordergrund. Weiterhin sieht sich der Gesetzgeber auch vor die Situation gestellt, daß er den Genuß von Alkohol wegen der herkömmlichen Konsumgewohnheiten in Deutschland und im europäischen Kulturkreis nicht effektiv unterbinden kann. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet nicht, deswegen auf das Verbot des Rauschmittels Cannabis zu verzichten."
Auch Tabak ist keine Droge im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, sondern trotz seiner großen gesundheitlichen Gefahren ein Genussmittel, das sich grundsätzlich von den Betäubungsmitteln unterscheidet, die in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt sind. Hierzu hat das BVerfG in seiner o.g. Entscheidung festgestellt:
"Was den Vergleich zwischen Cannabisprodukten und Nikotin angeht, liegt ein hinreichender Grund für die unterschiedliche Behandlung schon darin, dass Nikotin kein Betäubungsmittel ist."
Das bedeutet nicht, dass nichts gegen den Missbrauch von Alkohol und die Gefahren von Tabak unternommen wird. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) führt im Auftrag der Bundesregierung seit Jahren umfassende Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen durch, und es gibt zahlreiche Beratungs- und Hilfsangebote. Bund und Länder haben Gesetze zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens erlassen, Tabakwaren dürfen nur an Erwachsene abgegeben werden, und Kindern und Jugendlichen darf das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet werde. Vergleichbares gilt nach dem Jugendschutzgesetz auch für die Abgabe von Alkohol an Minderjährige.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans