
(...) Mit dieser Regelung soll dafür Sorge getragen werden, dass in Deutschland zukünftig cannabishaltige Fertigarzneimittel hergestellt und als weitere Therapieoption - z.B. zur symptomatischen Therapie der Spastik bei Multipler Sklerose – unter den strengen Voraussetzungen des Arzneimittelgesetzes zugelassen und auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden können. (...)