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Mechthild Dyckmans
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Frage von Michael B. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Michael B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort zu meiner Frage vom 12.06.10.

In der DRS 16/10798, http://tinyurl.com/3xrzv3g, Seite 14, ändert sich nach der "Korrektur" durch den Rechtsausschuss (RAU) das erste Beispiel dahingehend, dass der Frau 100000 EUR zustehen, statt die Hälfte, 50000.

Der F. bleibt also nach der Änderung des RAUs alles, dem M. nichts, da nur er einer bezahlten Tätigkeit nachging. (Insoferne war mein Beispiel unglücklich gewählt, da ich von einer Wohnung sprach.) Finden Sie das gerecht?

Bedenken Sie dabei, dass der M. ein Leben lang sich im goldenen Hamsterrad befand um ein bescheidenes Vermögen anzusparen.

Sie erwähnen, dass Sie keine Rechtsberatung geben dürfen. Nun kann ich Ihre Zahlen vervierfachen und käme auf meine Zahlen: Somit hätten Sie ja auch für mein Beispiel Rechtsberatung gegeben?!

Hat der Bundestag durch die Beispiele die es in der DRS 16/10798 gegeben hat, vielleicht auch unerlaubte Rechtsberatung gegeben?

Ähnlich verhält es sich, wenn ich einen juristischen Kommentar lese, der auf meinen persönlichen Fall zutrifft. Sind die dort angegebenen juristischen Informationen, die mich darüber aufklären, welche juristische Schritte ich unternehmen muss, vielleicht ebenfalls unerlaubte Rechtsberatung?

Da ich Physiker bin und in meinem Wirkungskreis derartige Verbote nicht kenne - ich kann über physikalische Gesetze und deren Folgen mit jedermann reden und ihn darüber aufklären - muten solche Verbote auf uns Normalbürger, wie Relikte aus dem Mittelalter.

Gemäß Buch 10 ZPO kann ein jeder - also auch Nichtjuristen - Schiedsrichter werden. Bei entsprechender Verfahrensführung klärt er die Parteien rechtlich auf, betreibt also - vom Gesetz erlaubte - Rechtsberatung. Wenn also hierbei die Rechtsberatung erlaubt ist, wieso ist Ihnen, wieso ist mir Rechtsberatung nicht erlaubt?

Mit freundlichen Grüßen

Michael Baleanu

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Baleanu,

vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 15. Juli 2010.

Wie ich Ihnen bereits erklärte, darf ich eine Rechtsberatung nicht erteilen. Eine uneingeschränkte, außergerichtliche rechtliche Beratung ist im Einzelfall nur Rechtsanwälten, Rechtsbeiständen, Steuerberatern und Patentanwälten, und – nur unentgeltlich – Personen in familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen zum Dienstnehmer gestattet. Ich bin auch der Ansicht, dass die von Ihnen angesprochene Problematik zwischen uns – soweit möglich – ausdiskutiert ist.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans, MdB