(...) Die Bundesregierung befürwortet, dass Arzneimittel auf der Basis von Cannabis zugelassen und ärztlich verordnet werden können, wenn sich dadurch weitere Therapieoptionen, zum Beispiel zur Therapie der Spastik bei Multipler Sklerose, ergeben und diese Arzneimittel sich nach den Voraussetzungen des Arzneimittelgesetzes als wirksam erwiesen haben. (...)
(...) Für die Zulassung von Arzneimitteln auf der Basis von Cannabis müssen die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels wissenschaftlich nachgewiesen sein. Diese Voraussetzungen sind bei natürlichen Gemischen (z.B. Cannabis-Extrakt, Cannabis-Blüten) derzeit noch nicht erfüllt: Bei Haschisch, Marihuana und anderen illegalen Hanfzubereitungen sind weder der Wirkstoffgehalt noch Art und Umfang schädlicher Beimengungen bekannt. Eine medizinische Anwendung und eine damit verbundene Umstufung dieser Zubereitungen von Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) in die Anlage III des BtMG ist nicht zu verantworten. (...)
(...) Es ist wichtig, dass die Anforderungen an die Behandlungseinrichtungen eine sichere und qualitativ hochwertige Behandlung im Sinne des Gesetzes gewährleisten, jedoch nicht zu hoch angesetzt werden. Mit Sorge sehe ich, dass die Forderung an die Anwesenheit des ärztlichen Personals über einen Zeitraum von täglich 12 Stundetäglich 12 Stundenzu führen könnte, dass die Behandlung ausschließlich in wenigen, großen Einrichtungen in Deutschland angeboten wird. Von der Anwendung der Richtlinie in der Praxis erwarte ich aber, dass die diamorphingestützte Behandlung überall dort angeboten werden kann, wo ein Bedarf für diese Behandlungsform besteht. (...)
(...) Zudem sind diese Anpassungen erforderlich, da regelmäßig neue Substanzen wie synthetische Cannabinoide angeboten werden, auf die möglichst zeitnah reagiert werden muss. Jede Verordnung zur Änderung des Betäubungsmittelrechts wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. (...)
(...) Wichtiger und erfolgversprechender für die Reduzierung von Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit als Steuererhöhungen erscheinen mir präventive Maßnahmen, die es vor allem Jugendlichen ermöglichen, selbstbewusst und selbstbestimmt "nein" zum Alkoholmissbrauch zu sagen. (...)