Frage an Mechthild Dyckmans von Frank S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
der schritt diamorphin als medikament zuzulassen war zusammen mit den modellprojekten ein schritt in die richtige richtung - leider aber nur ein schritt. wann ist damit zu rechnen dies programm flächendeckend - zb. über chipkarte bei den lokalen gesundheitsämtern einzuführen um die teilnehmer von der stadtgebundenen fußfessel zu befreien? reisefreiheit gehört zu unseren grundrechten!
b) wann ist mit einer änderung der überzogenen zugangsberechtigung zu rechnen?
c) sollte die staatengemeinschaft wirklich an einer lösung interessiert sein bleibt nur die flächendeckende einführung mit niederschwelligen einstiegsmöglichkeiten.die usa haben während der prohibition erlebt wer die profiteure der illegalisierung sind,oder ist ihnen wohl dabei das illegale organisationen jeglicher couleur an der - gescheiterten - praxis profitieren?
d) als ich in den 1970ern die freigabe von heroin und anderen drogen forderte + die substitionsbehandlung mit methadon, hielt man mich für einen spinner - mein argument das dies unweigerlich irgendwann so kommen würde wenn die kassen leer seien wurde müde belächelt,ließ sich damals doch prima geld mit den drogen scheffeln: über den verkauf +die therapien.letztere führten bei vielen zu hospitalismus + die law amd order politik zu immer mehr toten.trotzdem gab mir die geschichte teilweise recht.
e) gebietet die ethik und der gesunde menschenverstand seit 80jahren der repression - ich beziehe die 20jahre mit ein -das scheitern der drogenpolitik bis heute einzugestehen + einen neuen weg einzuschlagen -endlich!
f) die zahl der heroinabhängigen wird durch niederschwellige einstiegsmöglichkeiten nicht ansteigen -die dunkelziffer wird verifiziert das ist alles.
g) auch politiker sind menschen die an ihrem job hängen nur darf dies kein kriterium sein in diesem sachgebiet - mit einer undankbaren klientel - endlich tätig zu werden.
mit freundlichen grüßen,
f. s.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist die Überführung der diamorphingestützten Behandlung in die Regelversorgung für schwerst opiatabhängige Menschen einen wesentlichen Schritt weitergekommen. Es ist wichtig, dass die Anforderungen an die Behandlungseinrichtungen eine sichere und qualitativ hochwertige Behandlung im Sinne des Gesetzes gewährleisten, jedoch nicht zu hoch angesetzt werden. Mit Sorge sehe ich, dass die Forderung an die Anwesenheit des ärztlichen Personals über einen Zeitraum von täglich 12 Stunden in der Praxis dazu führen könnte, dass die Behandlung ausschließlich in wenigen, großen Einrichtungen in Deutschland angeboten wird. Von der Anwendung der Richtlinie in der Praxis erwarte ich aber, dass die diamorphingestützte Behandlung überall dort angeboten werden kann, wo ein Bedarf für diese Behandlungsform besteht.
Ob die hohen Anforderungen notwendig sind, oder ob der Gemeinsame Bundesausschuss eventuell nachsteuern muss, wird sich anhand der Erfahrungen mit der Umsetzung in der Praxis noch zeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans