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Frage von Hendrik K. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Hendrik K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

immer wieder haben Sie auf Fragen zu Cannabis als Medizin auf angeblich fehlende Studien zum medizinischen Nutzen von Cannabis verwiesen. Teilweise sprechen sie dem Cannabiskraut pauschal jeglichen med. Nutzen ab: "Diese Evidenz [des. med. Nutzens] ist bei unter den Voraussetzungen des Arzneimittelrechts zugelassenen Fertigarzneimitteln als gegeben anzusehen, nicht aber bei Cannabispflanzen." (Antwort auf Herrn Beyer, 15.6.)

Allein seit 2005 gab es 37 kontrollierte Studien zu therapeutischen Einsatz von Cannabinoiden: Neun davon belegen eine Linderung von Spastiken bei Multiple Sklerose, vier eine Symptomlinderung und Appetitsteigerung bei HIV/AIDS, weitere vier die Linderung von chronischen Schmerzen, zwei behandeln die Wirkungen von Cannabis bei Darm-Fehlfunktionen. Außerdem gab es zwei Studien zu Cannabis bei Übelkeit und Erbrechen, zwei zu Cannabis und Schizophrenie, eine zu Hanf bei Grünem Star sowie zwei zu weiteren Indikationen. An diesen Studien nahmen insgesamt über 2500 Menschen teil, ich verweise sie gerne auf meine Quelle: http://www.cannabis-med.org/data/pdf/en_2010_01_special.pdf

Alle diese Studien beziehen sich auf Cannabiskraut als Medizin und belegen dessen Nutzen. Wie können Sie und die Bundesregierung diese wissenschaftlichen Fakten ignorieren, behaupten, es gäbe sie nicht?! (Das ist übrigens eine Frage, auf die ich gerne eine KONKRETE Antwort hätte - danke!)

Sollten Sie als Bundesdrogenbeauftragte nicht die Erste im Staat sein, die solche Studien verfolgt und deren Erkenntnisse in der Politik umsetzt?

Einmal davon ausgegangen, Sie haben diese Informationen nicht bewusst zurückgehalten&ignoriert, sondern wussten nichts von diesen Studien - wird sich die Gesundheitspolitik der Bundesregierung ändern, nachdem Sie nun Kenntnis von den besagten Studien haben?

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik Kung

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kung,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Bundesregierung befürwortet, dass Arzneimittel auf der Basis von Cannabis zugelassen und ärztlich verordnet werden können, wenn sich dadurch weitere Therapieoptionen, zum Beispiel zur Therapie der Spastik bei Multipler Sklerose, ergeben und diese Arzneimittel sich nach den Voraussetzungen des Arzneimittelgesetzes als wirksam erwiesen haben.

Es ist daher geplant, die Verwendung von Cannabis zum Zwecke der Herstellung von Zubereitungen zu medizinischen Zwecken oder als Bestandteil von Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind, zu gestatten. Die Verwendung von Cannbiskraut birgt wegen seines schwer kontrollierbaren THC-Gehalts das Risiko einer Fehl- bzw. Überdosierung. Die Verwendung von Cannabiskraut im Eigenanbau birgt zudem die Gefahr des illegalen Handels von Teilen der Ernte. Eine Erlaubnis des Selbstanbaus von Cannabiskraut kommt daher nicht in Betracht. Im Falle eines staatlich kontrollierten Anbaus müsste die gesamte Ernte von einer staatlichen Agentur aufgekauft und nach strengen Qualitätskriterien verarbeitet werden. Es besteht aber nach §3 Abs. 2 BtMG die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur Anwendung von (importierten) Medizinal-Hanfblüten zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel zu stellen.

Fertigarzneimittel haben gegenüber anderen Anwendungformen von Cannabis als Medizin den Vorteil, dass sie im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach den strengen Vorschriften des Arzneimittelrechts eine standardisierte Arzneimittelqualität, die Wirksamkeit in einer Indikation über entsprechende klinische Studien und eine relative Unbedenklichkeit nachweisen müssen.

Cannabis ist eine berauschende Substanz, deren Konsum gesundheitsgefährdend ist. Es ist daher ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, den Missbrauch von Cannabis zu verhindern. Der Handel und der Besitz von Cannabis zu Rauschzwecken bleibt daher weiterhin verboten.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans