(...) Die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da es jeweils auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Grundsätzlich könnte das Anbieten von Drogenkonsumwerkzeugen und Drogenanbauzubehör das Kaufinteresse an Betäubungsmitteln wecken und den Handel mit den in Anhang I des BtMG aufgelisteten Betäubungsmitteln begünstigen, was einen Verstoß gegen das absolute Werbeverbot des § 29 Abs. 1 Nr. (...)
(...) Ihre Frage bezieht sich auch auf den Umstand, dass nicht alle im Reitox-Bericht zitierten Erhebungen Ergebnisse von 2009 beinhalten. Dazu möchte ich zu bedenken geben, dass die zugrunde liegenden Erhebungen zum Teil sehr aufwendig sind und aus Kostengründen nicht jedes Jahr durchgeführt werden können. (...)
Sehr geehrter Herr Müller,
(...) Zwischen Alkohol und den dem Betäubungsmittelrecht unterstellten Drogen wie Cannabis bestehen wesentliche Unterschiede, die eine Ungleichbehandlung erfordern. Alkohol ist ein in der Gesellschaft akzeptiertes Genussmittel, das sich grundsätzlich von den Betäubungsmitteln unterscheidet, die in den Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz aufgeführt sind. (...)
(...) Die bestehenden Gesundheitsrisiken des Cannabiskonsums besonders für junge Menschen sind nicht einfach durch einen Vergleich zum "so viel gefährlicheren" Alkohol aus der Welt zu schaffen. Es wäre gesundheitspolitisch verantwortungslos, den zweifellos bestehenden Risiken des übermäßigen Alkoholkonsums durch eine Freigabe des Besitzes und des Handels mit Cannabis weitere hinzuzufügen. (...)
(...) Wenn Sie als deutscher Tourist in den Niederlanden Cannabis kaufen und nach Deutschland einführen, gilt das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Danach ist die Einfuhr von Betäubungsmitteln grundsätzlich verboten. (...)