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Frage von Guido F. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

in Ihrer Reaktion auf meine Anfrage vom 12.08.10 führen Sie an, es sei "schon im Sinne des Jugendschutzes geboten, klare Signale gegen den Konsum von Cannabis zu setzen".

Wie glaubwürdig kann dieses Signal Ihrer Auffassung nach sein, wenn die tödliche Droge Alkohol, welche sozialschädlicher ist als Heroin - wie eine neueste britische Studie ergab (vgl. http://orf.at/stories/2023132/ ) - für jeden frei zugänglich ist, der das 16. Lebensjahr vollendet hat?

Wodurch dient das Cannabisverbot dem Jugendschutz, wenn Cannabis trotzdem für fast 40% der 15 - 16-Jährigen verfügbar ist (vgl. http://tinyurl.com/2fupz2e ), und warum würde eine Freigabe von Cannabis für Erwachsene Jugendschutz verhindern?

Welches Signal wird dadurch vermittelt, dass man schon Jugendliche einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzt, obwohl sie niemandem einen Schaden zugefügt haben?

Existieren Studien, welche die weitere Gesetzestreue von Personen untersuchen, die im Jugendalter einer Strafverfolgung wegen des Besitzes von Cannabis zum Eigenverbrauch ausgesetzt waren?
Ist denkbar, dass die Hemmschwelle zur Missachtung von Rechtsvorschriften generell gesenkt wird, wenn bereits die Wahl des "falschen" Genussmittels unter Strafe steht?

Wie wirkt sich eine Vorstrafe, besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, auf zukünftige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und andere Lebenschancen aus?

Fügt die Strafverfolgung einem Betroffenen und seinem sozialen Umfeld grundsätzlich weniger Schaden zu als der Gebrauch von Cannabis?

Wie hoch ist der Anteil der Wiederholungstäter bei Cannabisdelikten, im Vergleich zu anderen Vergehen und Straftaten, bspw. Körperverletzung, Diebstahl, Erpressung, Raub usw.?
Welchen Rückschluss lässt dieser Vergleich auf die Abschreckungswirkung des Cannabisverbots zu?

Es würde mich freuen, wenn Sie diesmal auch meine Fragen beantworten.
In hoffnungsvoller Erwartung danke ich Ihnen schon im Voraus.

Freundliche Grüße
Guido Friedewald

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Friedewald,

haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Frage.

Es ist mir ein wichtiges Anliegen, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Dazu gehört, über die gesundheitlichen Risiken des Konsums von psychoaktiven Substanzen sachlich aufzuklären, Beratungs- und Behandlungsangebote bei Abhängigkeit oder drohender Abhängigkeit anzubieten und gegen den Handel mit illegalen Substanzen entschieden vorzugehen.

Die bestehenden Gesundheitsrisiken des Cannabiskonsums besonders für junge Menschen sind nicht einfach durch einen Vergleich zum "so viel gefährlicheren" Alkohol aus der Welt zu schaffen. Es wäre gesundheitspolitisch verantwortungslos, den zweifellos bestehenden Risiken des übermäßigen Alkoholkonsums durch eine Freigabe des Besitzes und des Handels mit Cannabis weitere hinzuzufügen.

Zu Ihren Fragen möchte ich im einzelnen anmerken, dass das Verbot des Anbaus, des Besitzes und des Handels mit Cannabis die Verfügbarkeit von Cannabis für Kinder und Jugendliche verringert. Was die Strafverfolgungspraxis angeht, kann ich nur wiederholen, dass Staatsanwaltschaften unter Würdigung aller Umstände stets im Einzelfall entscheiden, ob ein Verfahren eröffnet oder - zum Beispiel bei Besitz von nur geringen Mengen - von einer Verfolgung abgesehen wird. Kommt es tatsächlich zu einer Verfahrenseröffnung, kann bei jungen Menschen das Jugendstrafrecht angewendet werden, das speziell die Rückfallverhütung zum erzieherischen Ziel hat. Kommt es zu einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht, erfolgt eine Eintragung ins Erziehungsregister. Da dieses aber nur den Jugendämtern und der Justiz offensteht und z.B. Arbeitgeber oder Schulen keinen Zugang haben, wird eine Stigmatisierung vermieden.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans