
(...) Nachgewiesen sind aber die gesundheitlichen Schädigungen, die der Konsum von Cannabis nach sich zieht. Bei der Unterstellung unter das BtMG geht es neben dem Verbot von Verhaltensweisen, die unmittelbar für die Gesundheit Einzelner gefährlich sind, nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1994 auch darum, das soziale Zusammenleben in einer Weise zu gestalten, die es von sozialschädlichen Wirkungen des Umgangs mit Drogen freihält. Die Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung hält an dieser Zielsetzung fest. (...)