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Mechthild Dyckmans
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Frage von Elke B. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Elke B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

seit Jahren wird uns versprochen, dieser Rettungsschirm hält. Die Intervalle, in denen nachgerüstet wird, werden immer kürzer. Ist das nicht Insolvenzverschleppung?
Ich habe Angst. Sind diese Abstimmungen im Namen des Volkes?

Mit freundlichen Grüßen
Elke Budesheim

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Budesheim,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07. Juli 2012 zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und Fiskalpakt.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus und der Fiskal-Vertrag bilden zwei Seiten einer Medaille ab. Der ESM dient dabei zur kurzfristigen Stabilisierung von in Not geratenen Staaten zur Bewahrung der Stabilität in der Eurozone insgesamt, während der Fiskal-Vertrag langfristig gewährleisten soll, dass es in Zukunft nur noch tragfähige Staatshaushalte geben wird.

Die Übernahme der Schuldenbremse nach deutschem Vorbild durch die anderen Euro-Staaten ist entscheidend für die Stabilisierung unserer Gemeinschaftswährung, da so das Problem an der Wurzel gelöst und die Weichen zu dauerhaft tragfähigen Staatshaushalten gestellt werden. Nur so können die tatsächlichen Ursachen der Staatsschuldenkrise wirksam bekämpft werden.

Mit dem ESM werden wir darüber hinaus ein deutliches Signal für Stabilität, Solidität und Kontinuität innerhalb Europas setzen. Er gewährleistet, dass die temporäre Schwäche einzelner Staaten sich nicht zu einem Flächenbrand in der gesamten Eurozone ausweiten kann. Auch der ESM fußt auf dem Grundsatz, dass Solidarität nur bei entsprechender fiskalpolitischer Solidität gewährt werden kann. Leistungen des ESM dürfen daher auch nur von Staaten beansprucht werden, die die Vorgaben des Fiskal-Vertrages umsetzen.

Der Tatbestand einer Insolvenzverschleppung ist dann erfüllt, wenn bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird. Ziel der Maßnahmen des ESM und des Fiskalpaktes ist es unter anderem, die Zahlungsunfähigkeit einzelner Mitgliedsstaaten der Eurozone und somit deren Insolvenz zu verhindern.

Ein Zusammenbruch des europäischen Wirtschaftsraums würde insbesondere die exportorientierte deutsche Volkswirtschaft treffen und es wäre mit höherer Inflation und steigender Arbeitslosigkeit hierzulande zu rechnen.

Das Leitungsorgan des ESM, der Gouverneursrat, ist kein unabhängiges Gremium, welches autonome Entscheidungen über europäische Steuergelder treffen kann. Alle wesentlichen Entscheidungen werden grundsätzlich einstimmig durch die Finanzminister des Euro-Währungsgebiets getroffen – Deutschland hat jederzeit ein Vetorecht. Dem Deutschen Bundestag soll dieses Vetorecht faktisch übertragen werden, indem wir dem Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat einen Parlamentsvorbehalt vorschalten. Auf diese Weise muss sich der deutsche Vertreter zunächst die Zustimmung des Bundestages einholen, bevor er einer etwaigen Ausweitung zustimmen kann. Die Gesetze zum Europäischen Stabilitätsmechanismus und Fiskalpakt wurden am 29. Juni 2012 vom Deutschen Bundestag, dessen Mitglieder direkt vom deutschen Volk gewählt wurden, verabschiedet.

Abschließend kann ich Ihnen versichern, dass ich mich auch bei künftigen Abstimmungen für eine stabile Währung in Deutschland und Europa einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans