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Mechthild Dyckmans
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Frage von Dietmar H. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Dietmar H. bezüglich Gesundheit

sehr geehrte frau dyckmans,

lang,lang ist es her seit in der brd diamorphin / heroin wieder verschreibungsmöglichen arzneimittelstatus erhalten hat - soweit so gut resp. schlecht den unter der prämisse dieses medikament nur in besonderen einrichtungen mit besonderen auflagen versehen abzugeben schießt die sogenannte "drogenpolitik" mal wieder weit am ziel vorbei - den außen vor bleiben jene in deren landkreis sich kein solches zentrum befindet sei es weil ihre stadt nicht vorgesehen ist oder sich eine ausgabe noch mit den befindlichkeiten lokaler "politiker" kollidiert und die soziale bindungen einen am umzug hindern.jeder facharzt / hausarzt kann,so er es den für nötig hält medikamente die dem btmg unterliegen, verschreiben.was,so meine frage disqualifiziert diesen arzt, heroin nicht zu verschreiben???? meinen sie nicht auch das es endlich an der zeit ist diesem politischen zirkus ein ende zu bereiten?das "idealbild" einer rauschfreien gesellschaft hat es noch nie gegeben und wird es auch nie geben - egal welche regierungsform gerade das sagen hat, es ändern sich bei totalitären regimen eben die preise und das risiko, aber nicht das gebrauchsverhalten welches in der illegalität betrieben weit schwerer zu erlernen ist.....das größte übel ist aber bei weitem das die praktizierte "drogenpolitik" nicht nur leben kostet sondern auch jene subventioniert die gemeinhin als mafia oder organisierte kriminalität bekannt sind.eine politik die das recht auf rausch nur einzelnen, bereits legalen rauschformen zugesteht (alkokol,nikotin,spiel,arbeitssucht usw.) ist mit verlaub gesagt unerträglich.
in der hoffnung auf eine antwort und eine drogenpolitik die den namen verdient verbleibe ich

mit freundlichen grüßen,
dietmar holzheuer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Holzheuer,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das von Ihnen geschilderte Problem bei der Versorgung außerhalb der an der diamorphingestützten Behandlung teilnehmenden Städte ist mir bekannt. Ein Grund für die nicht stattfindende Ausweitung von Ambulanzen besteht in den strengen Vorgaben an die Einrichtungen, die sich aus den Richtlinien zur diamorphingestützten Behandlung ergeben.

Ich habe mich in meiner Funktion als Drogenbeauftragte der Bundesregierung dafür eingesetzt, dass zu den strikten Vorgaben Änderungen vorgenommen werden. Aus dem entstandenen Diskussionsprozess resultierten Änderungen zur Richtlinie, die vom zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss derzeit abgestimmt werden.

Ich hoffe sehr, dass sich Änderungen durchsetzen lassen und diese zu einer Verbesserung der Versorgungslage der Behandlung mit Diamorphin beitragen können.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans