Frage an Mechthild Dyckmans von Gerd F. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
aus Ihrer Antwort an Herrn Schwarz vom 02.07.2012 lässt sich nach Analyse der semantischen Feinheiten herauslesen, dass inzwischen wissenschaftlich anerkannt ist, zumindest "die Härte" der Bestrafung hätte keinen Einfluss auf die Konsumhäufigkeit (Prävalenz) von Cannabisprodukten.
Das bedeutet doch, auch ein Senken des Verfolgungsdrucks in der BRD - durch eine effektive Entkriminalisierung der Cannabiskonsumenten wie z.B. in den Niederlanden – hätte keinen Einfluss auf die Konsumhäufigkeit innerhalb der Gesamtbevölkerung.
In der Bundesrepublik werden die Straftatbestände des BTMG mit dem Rechtsgüterschutz der "Volksgesundheit" begründet. Wie sich aber nun herausstellte, hat die Pönalisierung keinen Einfluss auf den "Schutz der Volksgesundheit". Demnach fällt die ursprüngliche juristische Grundlage für (grundgesetzkonforme) Bestrafung weg.
Mir ist klar, dass Ihre Aussage, es liesse sich "...kein Zusammenhang (!) zwischen gesetzlichen Änderungen und den Prävalenzraten des Cannabiskonsums ermitteln" nicht unbedingt im Umkehrschluss bedeutet, dass KEINE Bestrafung nicht DOCH einen Einfluss auf die Konsumprävalenzraten haben könnte. Doch in einem Rechtsstaat, der sich auf klare Rechtsprinzipien stützt, sollte es dann zumindest angemessen sein, die Strafverfolgung
auf ein Minimum zu reduzieren!
Vor diesem Hintergrund sollte auch die eigentliche Frage von Herrn Schwarz beantwortet werden:
Wenn die Bestrafung des Cannabisbesitzes den Cannabiskonsum nicht reduziert, welchen Nutzen kann sie dann haben?
Interessieren würde mich in diesem Zusammenhang auch, ob die Bundesregierung davon ausgeht, dass eine volle Entkriminalisierung des Cannabisbesitzes zu höheren Prävalenzraten führen würde und, falls "ja", auf welche Untersuchungen/Studien sich diese Annahme stützt?
Mit freundlichem Gruß
Gerd Filbrich
Sehr geehrter Herr Filbrich,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es ist richtig, die Studien konnten keinen Zusammenhang zwischen gesetzlichen Änderungen in der Höhe der Strafen und den Prävalenzraten des Cannabiskonsums feststellen. Studien, die konkret zeigen, dass eine Reduzierung der Prävalenzraten des Cannabiskonsums nach Absenken der Strafen stattfindet, sind mir nicht bekannt.
Nachgewiesen sind aber die gesundheitlichen Schädigungen, die der Konsum von Cannabis nach sich zieht. Bei der Unterstellung unter das BtMG geht es neben dem Verbot von Verhaltensweisen, die unmittelbar für die Gesundheit Einzelner gefährlich sind, nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1994 auch darum, das soziale Zusammenleben in einer Weise zu gestalten, die es von sozialschädlichen Wirkungen des Umgangs mit Drogen freihält. Die Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung hält an dieser Zielsetzung fest.
Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der "geringen Menge" die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen von der Strafverfolgung abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans