
(...) Grundsätzlich liegt der Bereich Bildung im Zuständigkeitsbereich der Länder. Wie Sie schon richtig zitieren, gibt es in Niedersachsen eine Verordnung, die besagt, dass die Klassenkonferenz entscheiden kann, ob eine Schülerin oder ein Schüler ein Schulabschlusszeugnis erhalten kann, wenn dieser Schüler/Schülerin bis zum Ablauf des Schuljahres nicht an der Prüfung teilnehmen kann. Dies geschieht dann, wenn Gründe vorliegen, die nicht von ihm/ihr zu vertreten sind. (...)