Frage an Matthias Miersch von Horst W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Der Abgeornete von Bismark hat laut Medienberichten an fast keinen Sitzungen teilgenommen. Könnte nicht der Bundestag beschließen solchen Abgeordneten die Diäten zu streichen und Ihnen das Mandat abzuerkennen? Wer keine Leistung erbringt erhält auch nirgends Geld.
Sehr geehrter Herr Walter,
vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Demokratie und Bürgerrechte.
Die Wählerinnen und Wähler entsenden den Abgeordneten in den Bundestag. Sie können ihm aber auch das Mandat bei der nächsten Wahl entziehen, dies gilt insbesondere für direkt gewählte Abgeordnete. Ein Abgeordneter hat ein Mandat, dass heißt den Auftrag, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten.
Mit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag habe ich ein hohes öffentliches Amt, das mit Rechten, aber auch mit Pflichten verbunden ist. Dazu gehört selbstverständlich auch die Anwesenheitspflicht in den Sitzungswochen des Deutschen Bundestages. Ist ein Mitglied des Deutschen Bundestages nicht anwesend und trägt sich auch nicht in die dafür ausgelegten Anwesenheitslisten ein, werden 50 Euro von seiner/ihrer Kostenpauschale einbehalten. Sollte der Abgeordnete zusätzlich auch nicht beurlaubt sein, erhöht sich die Strafe auf 100 Euro. Außerdem gibt es die Regelung, dass die Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung mit einem Strafgeld von 50 Euro belegt wird. Wie Sie sehen, werden hier durchaus Sanktionen von Seiten des Bundestages verhängt.
Den Fall den Sie ansprechen, sollten Sie deshalb eher beim Abgeordneten selber und seiner Fraktion ansprechen. Hier geht es um die Fraktionsdisziplin, die für mich selbstverständlich beinhaltet anwesend zu sein. Schließlich ist meine Zeit als Abgeordneter immer auch anhängig vom Votum meiner Wählerinnen und Wähler, für die ich mich im Bundestag einbringe.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch, MdB