Frage an Matthias Miersch von Greg B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
AZ Online vom 19.12.2007 Zitat "Zuvor hatten das niedersächsische Justizministerium und das Kultusministerium den Fall des in der Türkei inhaftierten Schülers rechtlich geprüft. Und in den Ministerien kam man zu dem Schluss, dass die Klassenkonferenz auf Grundlage von Marcos Leistungsstand entscheiden könne, dass er trotz fehlender Abschlussprüfung seinen Realschulabschluss bekommt.
"Die entsprechende Verordnung sieht vor, dass dies möglich ist, wenn Marco aus Gründen, die nicht von ihm zu vertreten sind, bis zum Ablauf des Schuljahres nicht an der Prüfung teilnehmen kann", erklärt Georg Weßling, Sprecher des Justizministeriums in Hannover . Zitat Ende
Guten Tag Herr Miersch,
warum müssen andere Schüler, die unverschuldet vor der Abschlüßprüfung z.B. ins Krankenhaus müssen, entweder die Prüfung ein paar Wochen später nachholen oder das Jahr wiederholen, wohingegen jemand der des Kindesmissbrauchs verdächtigt wird und in Untersuchungshaft gesessen hat, das Abschlußzeugnis hinterher geworfen bekommt?
Sehr geehrter Herr Berdet,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich liegt der Bereich Bildung im Zuständigkeitsbereich der Länder. Wie Sie schon richtig zitieren, gibt es in Niedersachsen eine Verordnung, die besagt, dass die Klassenkonferenz entscheiden kann, ob eine Schülerin oder ein Schüler ein Schulabschlusszeugnis erhalten kann, wenn dieser Schüler/Schülerin bis zum Ablauf des Schuljahres nicht an der Prüfung teilnehmen kann. Dies geschieht dann, wenn Gründe vorliegen, die nicht von ihm/ihr zu vertreten sind. Hierbei wird natürlich immer zu berücksichtigen sein, wie sich die allgemeine Schulleistung darstellt. Inwieweit diese Gründe und der Leistungsstand bei dem von Ihnen erwähnten Fall des in der Türkei inhaftierten Schülers Marco vorlagen, kann ich nicht beurteilen, gehe aber davon aus, dass die gleichen Bedingungen auch für alle Schülerinnen und Schüler gelten, die unverschuldet ins Krankenhaus müssen. Es kann aber sein, dass es unterschiedliche Erlasslagen in den einzelnen Bundesländern gibt. Es wäre sicher wünschenswert, wenn es eine Regelung gäbe, die für alle Bundesländer einheitlich gelten würde. Ich hoffe, ich habe damit Ihre Frage ausreichend beantwortet und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch