Frage an Matthias Miersch von Jörg S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr.Miersch,
seit ich politisch denken kann, erzählt man mir, es gebe keinen Fraktionszwang. Fakt ist aber, dass eine handvoll sog. "Fachleute" in Fachausschüssen die anstehenden Beschlüsse beraten und die Entscheidungen bereits dort treffen, die vom Rest (reflexartig?) übernommen werden.
Ich möchte von Ihnen wissen, wieso Sie sich als Gruppe der Abgeordneten von der Vorratsdatenspeicherung ausnehmen, nicht aber die Berufsgruppe z.B. der Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte?
Wenn Sie doch nichts zu verbergen haben, wie es immer so schön heißt?
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Stöckel
Sehr geehrter Herr Stöckel,
vielen Dank für Ihre mail zur Vorratsdatenspeicherung. Zunächst verweise ich auf die persönliche Antwort, die ich Ihnen am 12.11.07 geschickt habe. Richtig ist, dass Abgeordnete auf Grund der verfassungsrechtlichen Bestimmungen nicht zu einer Abstimmung gezwungen werden können. Allerdings kennt unser Grundgesetz auch die Parteiendemokratie, die schließlich durch die Fraktionen im Deutschen Bundestag abgebildet wird. Ich bin nicht nur als Person gewählt worden, sondern auch als Mitglied einer Partei, so dass ich mich sehr wohl verpflichte fühle, die Entscheidungen meiner Partei / meiner Fraktion zu berücksichtigen und gegebenenfalls abzuwägen, wann ich in einer Abstimmung des Deutschen Bundestages davon abweiche. Ich habe bereits mehrfach von diesem Recht gebrauch gemacht. Auf der anderen Seite ist dieser Schritt stets sorgfältig zu prüfen, weil die Fraktionsmeinung durchaus auch einen langen Beratungsverlauf einschließt. Deshalb ist Ihr Vorwurf, eine handvoll „Fachleute“ würden in den Fachausschüssen die Entscheidungen bereits treffen, die vom Rest „reflexartig?“ übernommen würden, unzutreffend.
Richtig ist, dass das Parlament arbeitsteilig vorgeht. Die zentralen Themen werden jedoch häufig in mehreren Ausschüssen beraten und zudem auch ausführlich in der gesamten Fraktion. So war es auch bei dem Thema Vorratsdatenspeicherung. All die Argumente: Grundlage der Speicherung, EU-Vorgaben, Richtervorbehalt, bereits erfolgte Speicherung zu Abrechnungszwecken und keine Speicherung der Inhalte sind in diesen Diskussionsprozess genauso eingeflossen, wie die von Ihnen benannten Aspekte. Das dann am Ende des Prozesses ein Ergebnis gefunden werden muss, das sicher häufig spaltet, ist logische Konsequenz unserer Demokratie.
Noch ein Wort zu der Sonderstellung der Abgeordneten. Auf Grund der verfassungsrechtlich besonderen Stellung werden nicht nur Abgeordnete, sondern auch Seelsorger und Strafverteidiger von allen strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen ausgenommen, die sich auf die Ihnen in dieser Eigenschaft anvertrauten Informationen beziehen. Das ich mir einen entsprechende Ausweitung auf Ärzte, Rechtanwälte und Journalisten gewünscht hätte, habe ich in meiner persönlichen Erklärung mit weiteren Kollegen zum Ausdruck gebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch