
(...) Es ist uns schon gelungen, eine doppelte Privatisierungsschranke durchzusetzen: Im Grundgesetz selbst wird deswegen geregelt werden, dass nicht nur die Bundesfernstraßen selbst im unveräußerlichen, 100prozentigen Eigentum des Bundes stehen, sondern auch die Infrastrukturgesellschaft. Im weiteren parlamentarischen Verfahren werde ich mich intensiv mit der Frage auseinandersetzen, ob es trotz dieser strengen Regelungen noch etwaige Schlupflöcher für eine Privatisierung unserer Bundesfernstraßen bleiben. (...)