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Frage von Dieter S. •

Frage an Matthias Bartke von Dieter S. bezüglich Verkehr

Warum besteht die SPD nicht darauf, dass die Infrastrukturgesellschaft des Bundes (unter Ausschluss privater Nutzung) nach ö f f e n t l i c h e m R e c h t betrieben werden muss ?

Warum will es der Bundestag ermöglichen, dass auf dem Bundesbesitz Autobahn, der den Abgeordneten anvertraut ist, ausgesuchten privaten Konsortien und anderen Anlegern über ÖPP-Verträge oder andere "Finanzprodukte" jahrzehntelange Gewinnmöglichkeiten in Milliardenhöhe zugeschoben werden ?

Rechnet die SPD nicht damit, dass ihre 2/3-Mehrheit zu dieser GG-Änderung schon nach kurzer Zeit von Autofahrern und Steuerzahlern als ungeheuerliche Beraubung (s. lat. : Privatisierung) öffentlicher Güter angesehen wird, da sie das Gegenteil von der so überzeugend propagierten G e r e c h t i g k e i t darstellt ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwarz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu den deutschen Autobahnen.

Von Anfang an hat die SPD eine Privatisierung der deutschen Autobahnen und Bundesstraßen ausgeschlossen. Es ist uns schon gelungen, eine doppelte Privatisierungsschranke durchzusetzen: Im Grundgesetz selbst wird deswegen geregelt werden, dass nicht nur die Bundesfernstraßen selbst im unveräußerlichen, 100prozentigen Eigentum des Bundes stehen, sondern auch die Infrastrukturgesellschaft. Im weiteren parlamentarischen Verfahren werde ich mich intensiv mit der Frage auseinandersetzen, ob es trotz dieser strengen Regelungen noch etwaige Schlupflöcher für eine Privatisierung unserer Bundesfernstraßen bleiben.

Ich bin außerdem der Auffassung, dass die Kontroll- und Einflussmöglichkeiten des Bundestags gegenüber der Infrastrukturgesellschaft gestärkt werden müssen. Die Eigentümerschaft des Bundes auch an möglichen Tochtergesellschaften muss gesetzlich verankert werden. Teil-Netz-ÖPPs müssen ausgeschlossen werden. Auch die Rechtsform der Aktiengesellschaft soll gesetzlich ausgeschlossen werden, da sie für Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes und insbesondere für die parlamentarische Kontrolle ungeeignet ist.

All diese halte ich für wesentliche Ziele für das weitere parlamentarische Verfahren. Die Gesetzentwürfe tragen aber die Handschrift von CDU-Finanzminister Schäuble und CSU-Verkehrsminister Dobrindt. Mit CDU/CSU wird das sicher nicht einfach werden.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke