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Matthias Bartke
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Frage von Carl-Friedrich W. •

Frage an Matthias Bartke von Carl-Friedrich W. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,

die Bundesregierung schlägt vor, das Grundgesetz umfangreich zu verändern, 13 Artikel wären betroffen. Mit im Paket ist eine reform der Autobahnverwaltung. Verschiedenen Gutachten besagen, dass damit eine mittelbare Autobahnprivatisierung ermöglicht wird: durch Beteiligungsmöglichkeiten an Tochtergesellschaften, durch stille Beteiligungen und vor allem durch den künftig schrankenlos möglichen Einsatz von ÖPP. Werden Sie einer Reform zustimmen, die eine oder mehrere dieser Privatisierungsformen erlaubt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Waßmuth,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Debatte um die Privatisierung der deutschen Autobahnen.

Auf das Paket zur Änderung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen haben sich alle 16 Landesregierungen und die Bundesregierung im Oktober und Dezember 2016 verständigt. Das Paket besteht aus einem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes sowie einem Begleitgesetz.

Im Rahmen dieses Gesamtpakets wird um die Privatisierung deutscher Autobahnen debattiert. Diese Debatte wurde vom Finanzminister Schäuble (CDU) angestoßen. Er warb vor dem Haushaltsausschuss für die Gründung einer „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“, die Finanzierung, Bau und Betrieb von deutschen Autobahnen übernehme. Er wäre bereit gewesen, 49 Prozent an private Investoren zu verkaufe! Das haben wir, die SPD, allerdings schon verhindert, noch bevor das Gesetzgebungsverfahren den Bundestag erreicht hat.

Sehr geehrter Herr Waßmuth, von Anfang an hat die SPD eine Privatisierung der deutschen Autobahnen und Bundesstraßen ausgeschlossen. Es ist uns schon gelungen, eine doppelte Privatisierungsschranke durchzusetzen. Im Grundgesetz selbst wird deswegen geregelt werden, dass nicht nur die Bundesfernstraßen selbst im unveräußerlichen, 100prozentigen Eigentum des Bundes stehen, sondern auch die Infrastrukturgesellschaft. Im weiteren parlamentarischen Verfahren werde ich mich intensiv mit der Frage auseinandersetzen, ob es trotz dieser strengen Regelungen noch etwaige Schlupflöcher für eine Privatisierung unserer Bundesfernstraßen bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Bartke