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Frage von Pierre B. •

Frage an Matthias Bartke von Pierre B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,

aufgrund des Mangels an qualifiziertem Pflegepersonal und des zu geringen Personalschlüssels für Pflegepersonal in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, ist eine menschenwürdige Versorgung dort mittlerweile unmöglich geworden.
Zurecht werden hohe Qualitätsansprüche an die Gesundheitseinrichtungen gerichtet - diese sind aber unter den aktuellen Umständen absolut nicht erfüllbar.
In der Folge werden Heimbewohner und Patienten unzureichend versorgt und kommen möglicherweise zu Schaden (Druckgeschwüre, Wundinfektionen, Lungenentzündung...). Pflegekräfte gehen auf dem Zahnfleisch, melden sich immer häufiger krank und verlassen irgendwann ihren Beruf. Eine Katastrophe...

Welche Möglichkeiten sehen Sie, diese Katastrophe abzuwenden? Was wird die SPD in dieser Legislaturperiode noch anstoßen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bäkler,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Pflegefachkräftemangels und der Pflegequalität.

Die Zahl der alten Menschen in Deutschland nimmt zu. Unser demografischer Wandel führt u.a. auch zu einer Zunahme von Pflegebedürftigen. Somit wird sich auch der Bedarf an Pflegekräften in den kommenden Jahrzehnten weiter ansteigen. Es ist also dringend erforderlich, junge Leute zu motivieren, sich für eine Pflegeausbildung zu entscheiden. Deswegen prüft die Bundesregierung gerade, ob und wie wir durch die Modernisierung der Pflegeausbildung die Attraktivität des Berufs erhöhen können. Meines Erachtens können außerdem Zuwanderer und Geflüchtete erheblich zur Lösung des Fachkräftemangels im Pflegebereich beitragen.

In dieser Legislaturperiode haben wir drei Gesetze zur Stärkung der Pflege verabschiedet. In der Pflegeversicherung gilt der Vorrang der häuslichen Pflege. Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause durch Angehörige gepflegt. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) haben wir zunächst die Angebote für die häusliche Pflege erheblich ausgeweitet und die Unterstützung pflegender Angehöriger verbessert. Dies trägt dazu bei, den wachsenden Bedarf an beruflicher Pflege zu dämpfen.

Mit dem PSG II führten wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein verändertes Begutachtungsverfahren ab 2017 ein, welches die Pflegeheime nach der Ergebnisqualität ihrer Leistungen vergleicht, beurteilt und einstuft.

Das Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) sichert die Versorgung in der Pflege und verbessert die Pflegeberatung vor Ort. Die Kommunen sollen für fünf Jahre das Recht bekommen, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte einzurichten. Ebenso sollen in bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren Beratungsstellen als Modellprojekte eingerichtet werden. Das Gesetz sieht für die Kommunen zudem die Möglichkeit vor, sich am Auf- oder Ausbau der Angebote zur Unterstützung im Pflegealltag auch in Form von Personal- oder Sachmitteln zu beteiligen. Als Folge von Betrugsfällen bei Pflegediensten soll zudem die häusliche Krankenpflege stärker kontrolliert werden. Die Gesetzliche Krankenversicherung erhält dazu ein systematisches Prüfrecht. So sollen Abrechnungen und Leistungen häuslicher Krankenpflegedienste regelmäßig vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung überprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke