
Eine Zusatzbelastung des Systems durch eine (Teil-) Streichung des § 34 SGB V bzw. durch eine Erweiterung des Leistungskatalogs, ist derzeit nur durch eine Erhöhung der Beiträge möglich. Dafür gibt es allerdings aktuell keine politischen Mehrheiten und somit ist eine Erstattung dieser Medikamente in naher Zukunft leider unwahrscheinlich.