Welche Maßnahmen sind gegen die nach wie vor weit verbreitete Anbindehaltung von Nutztieren geplant? Gibt es Pläne die Lang-Distanz-Transporte von Nutztieren abzuschaffen?
Sehr geehrte Frau Stamm-Fibich,
ich bitte sie sich für das neu geplante Tierschutzgesetz zum Wohl der Tiere intensiv einzusetzen. Die aktuellen Planungen sind nicht ausreichend und weisen Lücken sowie viele "Hintertürchen" auf.
Vielen Dank
Sylvia H.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch vom 13.08.2024.
Die Koalitionsparteien haben mit der geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Tierschutz zu verbessern und um Tiere in Deutschland besser zu schützen. Dazu stehe ich zunächst aus ethischen Gründen: Wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Diesem Anspruch wollen wir gerecht werden. Aber auch die Verfassung nimmt uns in die Pflicht: Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Nach wie vor bestehen aber Defizite, insbesondere bei Anwendung und Vollzug der Regeln. Mit diesen Defiziten kann man sich nicht abfinden. In den vergangenen Jahren sind Forschung und Wissenschaft beim Tierschutz vorangekommen und haben wichtige neue Erkenntnisse gebracht. Diese neuen Erkenntnisse fließen jetzt in die Gesetzesänderung ein.
Konkret zur Anbindehaltung: Die Anbindehaltung wird grundsätzlich verboten.
Dabei weiß die Bundesregierung um seine Verantwortung für Bergbauern und Almen mit ihrer Rinderhaltung und deren Bedeutung für die wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften mit ihren Wiesen und Weiden. Für die Anbindehaltung von Rindern gilt daher: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen für in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt. Dadurch haben auch kleine Höfe, die Rinder zurzeit ganzjährig angebunden halten, die Möglichkeit, innerhalb von zehn Jahren umzubauen oder auf eine weiterentwickelte „Kombihaltung“ umzustellen. Bei dieser Kombihaltung müssen die Rinder in der Weidezeit Zugang zur Weide und außerhalb der Weidezeit mindestens zwei Mal in der Woche Zugang zu einem Freigelände haben. Mit dieser Ausnahme will die Bundesregierung gewährleisten, dass bestehende Rinderhaltungen, die bei der Pflege von Almen und artenreichem Grünland eine wichtige Rolle spielen, weitergeführt werden können. Betroffene Betriebe haben für diese Entwicklungsmöglichkeiten zehn Jahre Zeit. Das ist ein Kompromiss, der Fortschritte beim Tierschutz bringt und weder den Beitrag der Weidewirtschaft auf Almen und Wiesen für den Naturschutz noch die besondere Situation kleiner Höfe außen vorlässt.
Natürlich können einem die einzelnen Maßnahmen nicht weit genug gehen, jedoch ist gerade die Novelle Ausdruck einer höheren Sensibilität gegenüber dem Tierschutz. Auch ist es so, dass jede Novelle eine Mehrheit bei allen Regierungsfraktionen finden muss, also auch bei der FDP, die in der Frage durchaus andere Vorstellungen hat – so auch bei den Transporten in Drittstaaten.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Stamm-Fibich, MdB