Wir werden aber weiter nach Spielräumen für eine Reform des Beitragsrechts und der damit verbundenen Abschaffung der Doppelverbeitragungen suchen.
Eine Zusatzbelastung des Systems durch eine (Teil-) Streichung des § 34 SGB V bzw. durch eine Erweiterung des Leistungskatalogs, ist derzeit nur durch eine Erhöhung der Beiträge möglich. Dafür gibt es allerdings aktuell keine politischen Mehrheiten und somit ist eine Erstattung dieser Medikamente in naher Zukunft leider unwahrscheinlich.
Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen für in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt. Dadurch haben auch kleine Höfe, die Rinder zurzeit ganzjährig angebunden halten, die Möglichkeit, innerhalb von zehn Jahren umzubauen oder auf eine weiterentwickelte „Kombihaltung“ umzustellen.
Wenn ein Rechtsakt in die Zuständigkeit der EU-Normgebung fällt, kann die Zuständigkeit des Petitionsausschusses nur berührt sein, wenn und soweit ein Verhalten der Bundesregierung gefordert wird, zu dem je nach Beschlusslage der Deutsche Bundestag die Bundesregierung ersucht