Natürlich können einem die einzelnen Maßnahmen nicht weit genug gehen, jedoch ist gerade die Novelle Ausdruck einer höheren Sensibilität gegenüber dem Tierschutz.
Mir persönlich ist wichtig, dass wir als Gesetzgeber unserer Verantwortung gegenüber den Bergbauern und Almen mit ihrer Rinderhaltung und deren Bedeutung für die wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften mit ihren Wiesen und Weiden gerecht werden. Für die Anbindehaltung von Rindern gilt daher: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen für in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50, über sechs Monate alten Rindern erlaubt.
Da es sich beim "Post-Vac-Syndrom" nicht um eine medizinisch definierte Bezeichnung einer Erkrankung handelt, die keiner eindeutigen Falldefinition unterliegt, ist die Zuordnung von Forschungsprojekten zudem sehr schwierig
Der Ausschussdienst wird Sie hierzu in Kürze schriftlich kontaktieren und Ihnen genauere Informationen zukommen lassen.
Das bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass ME/CFS-Patientinnen und Patienten vom Off-Label-Use grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Jetzt endlich kann ich Ihnen antworten: Die Verhandlungen sind final abgeschlossen. Am 22. März 2024 hat auch der Bundesrat grünes Licht gegeben. Das Cannabis-Gesetz muss nicht – wie zunächst von den Ländern angedeutet – in den Vermittlungsausschuss, sondern wird wie geplant am 01. April 2024 in Kraft treten.