Frage an Martina Krogmann von Gert J. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,
ich habe vier Fragen aus unterschiedlichen Politikbereichen:
1. Stellung der CDU/CSU zum Ausstieg aus der Atomenergie. Die letzten Äußerungen von Fr. Merkel stehen m.E. im Gegensatz zum Ausbau der Alternativen Energien.
2. Stellung der CDU/CSU zu Studiengebühren.
3. Warum findet keine parlamentarische Kontrolle im Rahmen des Kontrollausschusses für die Bankenrettung statt. Hier dürften erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.
4. Welche tatsächlichen Voraussetzungen müssen Soldaten erfüllen, um nach Afghanistan gesandt werden. Ich gehe davon aus, dass dies lediglich Zeitsoldaten sind, die sich zudem noch freiwillig zum Einsatz melden. Welche besoldungsrechtlichen Vergünstigungen haben die Soldaten bei einem Einsatz und welche Absicherung erhalten sie, wenn es zu einem Unfall oder Tod kommt?
Ich bedanke mich für eine gelegentliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Gert Janßen
Sehr geehrter Herr Janssen,
für Ihre mail danke ich Ihnen. Gern nehme ich zu Ihren Fragen Stellung:
1. Keineswegs! Aus unserer Sicht ist heute ein Energiemix notwendig, um sichere und bezahlbare Energie zu gewährleisten. Zudem sind erneuerbare Energien ein ganz wichtiger Bestandteil unserer notwendigen Strategie, die Import-Abhängigkeit zu reduzieren. Die Kernenergie ist ein vorerst wichtiger Teil in einem ausgewogenen Energiemix, zu dem auch selbstverständlich erneuerbare Energien zählen. Wir verstehen den Beitrag der Kernenergie zur Stromversorgung als Brückentechnologie, weil heute klimafreundliche und kostengünstige Alternativen noch nicht in ausreichendem Maße verfügbar sind. Erneuerbare Energien wollen und müssen wir allein schon wegen der Klimaproblematik in den nächsten Jahren weiter fördern und dadurch ausbauen. Die Herausforderungen des Klimawandels und der Rohstoffverknappung bieten Zukunftschancen, gerade auch für die deutsche Wirtschaft. Unser Ziel muss es sein, unsere weltweit führende Rolle in der gesamten Bandbreite der Energie- und Klimaschutztechnologien weiter auszubauen. Deshalb bekennen wir uns klar zum weiteren Ausbau erneuerbaren Energien und streben bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 20 Prozent aus erneuerbaren Energien an.
2. Die Entscheidung, Studiengebühren einzuführen, liegt bei den einzelnen Bundesländern und ist keine Entscheidung des Deutschen Bundestages. Wenn es die Möglichkeit gibt, dass jedermann die Gebühren durch Studienkredite tragen kann, dann bin ich der Meinung, dass Studiengebühren, die nicht in den allgemeinen Universitätshaushalt fließen, sondern wie in Niedersachsen zielgerichtet zur Verbesserung der Lehre verwendet werden müssen, ein Mittel sein können, um einerseits die Qualität der Bildung zu erhöhen, aber andererseits niemanden von der Bildung auszuschließen.
3. Selbstverständlich ist eine parlamentarische Kontrolle des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung gegeben: Im Deutschen Bundestag hat sich am 28. November das parlamentarische Kontrollgremium konstituiert, welches über das 480 Mrd. Euro schwere Banken-Rettungspaket des Bundes wacht. Das Gremium mit dem Namen Finanzmarktgremium tagt in jeder Sitzungswoche geheim, um seiner hohen Verantwortung gerecht zu werden. Vorsitzender des Gremiums ist mein Kollege Albert Rupprecht (CSU). Bei der Sitzung am vergangenen Freitag waren Gerhard Stratthaus als Vertreter des Leitungsausschusses des SoFFin, Parlamentarischer Staatssekretär Diller für das Finanzministerium, Staatssekretär Nawrath für den Lenkungsausschuss des SoFFin und Kurt Biedenkopf als Vertreter der Länder anwesend. Sie diskutierten mit den Mitgliedern des Finanzmarktgremiums die zentralen Themen Interbankenmarkt und die Konditionen bei den ersten Verträgen des SoFFin.
4. Es ist zutreffend, dass nur die Zeitsoldaten, die sich freiwillig verpflichten, nach Afghanistan gesandt werden. Die Bundesregierung hat den steuerfreien Tageshöchstsatz für die Auslandsverwendungszuschläge der Soldaten auf bis zu 110 am Tag erhöht. Der Auslandsverwendungszuschlag wird - abhängig von der Gefährlichkeit des Einsatzortes - in sechs verschiedenen Stufen bezahlt. Die in Afghanistan stationierten Soldaten erhalten die höchste Stufe. Außerdem gibt es für Angehörige der Spezialkräfte, also Kommando Spezialkräfte (KSK) und Kampfschwimmer, noch gesonderte Prämienregelungen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist im Rahmen ihrer Fürsorge für die Soldaten verpflichtet, Hinterbliebene wie auch Verletzte optimal abzusichern. Bereits im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass die Besonderheiten des soldatischen Dienstes bei der Sozialgesetzgebung und den Bestimmungen der Fürsorge berücksichtigt werden müssen.
In Umsetzung dieser Vorgaben hat der Bundestag das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wird eine Lücke bei der Absicherung auf eine ausgewogene Weise geschlossen, die den Betroffenen nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch eine emotionale Stütze und persönliche Anerkennung gewährt. Damit haben verwundete Soldaten auch einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Rehabilitierung und Weiterbeschäftigung und sind nicht ausschließlich auf die - selbstverständlich noch existierenden - Regelungen zur finanziellen Versorgung angewiesen. Dieser Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung soll sowohl im Einsatz geschädigten Soldatinnen und Soldaten als auch zivilem Personal der Bundeswehr und anderer Bundesressorts sowie deren dazugehöriger Organisationen bei einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent zustehen.
Bereits 2004 hat der Gesetzgeber mit dem Einsatzversorgungsgesetz eine finanzielle Einsatzversorgung sichergestellt. Mit dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz soll den Betroffenen nach einem Einsatzunfall alternativ eine berufliche Perspektive eröffnet werden.
Mit freundlichen Grüßen nach Harsefeld
Martina Krogmann