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Martina Krogmann
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Frage von Heiko F. •

Frage an Martina Krogmann von Heiko F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

aus Ihrer Antwort auf meine Frage vom 14.06.2009 entnehme ich das hier das Parlament ohne Erkenntnisse bzw. sogar ohne Bedarf an einer eigenen Studie, aber nach dem Jonglieren mit Phantasiezahlen (erst ein "Milliarden-" später ein "Millionenmarkt") ein Gesetz verabschiedet wurde.

Bitte bedenken Sie demnächst, wenn die Diskussion wieder auf die Politikverdrossenheit der Bevölkerung kommt, dass genau solche Entscheidungsfindungen und jeder Politiker, der das mit zu verantworten hat, einen Teil der Ursache ist.

Aber nun zu meiner neuerlichen Frage:

Am Freitag, den 26.Juni 2009, war auf der Homepage des "Deutschlandradio Kultur" zu lesen:

"Europäische Kommission rügt China wegen Internet-Filtern

Das Blockieren oder Filtern bestimmter Internet-Inhalte ist für die Europäische Union völlig inakzeptabel." Diese Worte hat EU-Medienkommissarin Viviane Reding der chinesischen Regierung ins Stammbuch geschrieben. Die von Peking geplante Einführung eines Internet-Filters ziele darauf ab, das Netz zu zensieren und die Meinungsfreiheit einzuschränken, sagte Reding in Brüssel. China hat erklärt, der Filter richte sich gegen Seiten mit pornographischem Inhalt und diene dem Jugendschutz."

Muss die Bundesregierung nun nicht auch davon ausgehen, dass sie als nächstes von der EU-Medienkommisarin gerügt wird?
Oder muss man befürchten das für ähnliche Sperrmaßnahmen, nun aber innerhalb der EU, mit zweierlei Maß gemessen wird?

Mit freundlichen Grüßen,

Heiko Frömter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Frömter,

zunächst zu Ihrem wiederholt vorgetragenen Vowurf der "Zensur" durch das Zugangserschwerungsgesetz:

Ich habe u.a. bereits Herrn Moritz dazu auf seine Frage vom 19. Juni 2009 geantwortet. Gerne verdeutliche Ihnen aber noch einmal meine Position und die eindeutige Rechtslage.

Es gibt in Deutschland keine Zensur - schon gar nicht im Zusammenhang mit der Sperrung von kinderpornografischen Inhalten im Internet!

Bei der Kinderpornographie geht es rechtlich grundsätzlich um zwei Komplexe:

Zum einen bedroht § 184b des Strafgesetzbuches (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) all diejenigen mit Strafe,
- die kinderpornographische Schriften, wozu auch Ton- und Bildträger sowie Datenspeicher gehören, verbreiten,
- solche Schriften öffentlich ausstellen, anschlagen, vorführen oder sonst zugänglich machen oder
- die diese Machwerke herstellen, beziehen, liefern, vorrätig halten, anbieten, ankündigen, anpreisen, einzuführen oder auszuführen unternehmen.

Dies sind diejenigen, die kinderpornographische Inhalte ins Netz stellen.

Gemäß § 184b des Strafgesetzbuches gilt grundsätzlich aber auch, dass sich strafbar macht, wer es unternimmt, sich kinderpornographische Schriften - dazu gehören auch Dateien und das Betrachten von Bildern im Netz - zu verschaffen.

Der Bundesgerichtshof hat dies folgendermaßen präzisiert: "Auch mit der bloßen Speicherung solcher Dateien im Cache-Speicher eines PC-Systems erlangt dessen Benutzer Besitz, weil es ihm möglich ist, jederzeit diese Dateien wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht wurden" (BGH 1 StR 430/06 - Beschluss vom 10.10.2006). Entsprechend ist die Sperrung einer derartigen Seite als die Verhinderung einer Straftat zu qualifizieren und eben gerade nicht als Zensur!

Nun zum Vergleich mit China: Ich verstehe nun wirklich absolut nicht, wie man ernsthaft die Sperrung von kinderpornographischen Seiten, die auch nur dann erfolgt, wenn Löschen nicht möglich ist, mit den flächendeckenden Sperrungen durch die chinesischen Behörden vergleichen kann.

Es ist etwas anderes, ob man - wie die chinesischen Behörden - abweichende Meinungen sperrt oder Straftaten infolge grober Menschenrechtsverletzungen - also das Verschaffen von Kinderpornographie - verhindert.

Mit wiederholt freundlichen Grüßen nach Oschatz

Martina Krogmann