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Martina Krogmann
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Frage von Christoph H. •

Frage an Martina Krogmann von Christoph H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

im heute verabschiedeten CDU-Wahlprogramm will die CDU ein "eigenes Leistungsschutzrecht für Verlage zum Schutz der Presseprodukte im Internet schaffen".

Das bedeutet im Endeffekt, dass "so genannte Werkvermittler" wie Google News oder Shortnews für Links auf die Online-Ausgaben der Print-Medien eine Vergütung zahlen müssen.

Halten Sie so eine Bezahlpflicht nicht für übertrieben? Meiner Ansicht nach würde es wider die Natur des World Wide Webs sein, wenn man für Linksetzung bezahlen müsste.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Hochstätter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hochstätter,

Sie sprechen in Ihrer Frage ein sehr komplexes Problem an, nämlich einen ganz speziellen Aspekt des Schutzes des Urheberrechts im Internet. Hintergrund dieses Vorschlags ist die Tatsache, dass Meldungen und Artikel von Nachrichtenagenturen und online-medien in manchen Fällen für Zusammenstellungen eines anderen Anbieters regelrecht geplündert werden. Sie werden sicherlich nachvollziehen können, dass dies für die Urheber sehr schmerzlich ist. Insofern ist es sicher nachvollziehbar, dass deren Leistungen - und die Erstellen von Texten ist ja eine solche - auch honoriert werden müssen. Dies ist im realen Leben auch nicht anders. Ich sehe auch keinen Anlaß, im Internet grundsätzlich anders zu verfahren.

Ob aber eine Gleichsetzung von links im Internet mit einer Werkevermittlung in der offline-Welt aus diesem Vorstoß hergeleitet werden kann, ist meiner Ansicht nach sehr zweifelhaft. Diese Frage bedarf noch intensiver Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann